Voraussetzungen einer Auftragsprüfung
Hintergrund
Der Streit ging um die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung durch das beauftragte FA.
X wohnt im Bezirk des FA W (Wohnsitz-FA). Sie ist an der Firma X beteiligt. Das FA L bat das FA W um die Befugnis zum Erlass einer Prüfungsanordnung und zur Durchführung einer Außenprüfung bei der Firma X und begründete dies damit, dass bei dem A-Konzern eine Prüfung durchgeführt werde und das Unternehmen X zum Konzernbereich gehöre. Es sei zweckmäßig, das Unternehmen X von L aus zu prüfen, da sich dort die Buchführung und Auskunftspersonen befänden. X hatte einem Konzernunternehmen ein Arbeitszimmer vermietet.
Das FA W teilte darauf dem FA L mit, es übertrage ihm die Befugnis zur Anordnung und Durchführung einer Außenprüfung bei X. Nachfolgend ordnete das FA L gegenüber X die Durchführung einer Außenprüfung an und begründete dies damit, es sei vom zuständigen FA W mit der Prüfung beauftragt; die Prüfung erfolge im Zusammenhang mit der Außenprüfung bei der Firmengruppe A.
Das FG hob diese Prüfungsanordnung als ermessensfehlerhaft auf. Sie lasse nicht erkennen, welche konkrete unternehmerische Betätigung der X einen Konzernbezug aufweise.
Entscheidung
Entgegen der Auffassung des FG sieht der BFH die Prüfungsanordnung als rechtmäßig an. Das FG-Urteil wurde aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Nach ständiger Rechtsprechung ist das beauftragte FA zum Erlass der Prüfungsanordnung befugt. Dementsprechend darf es auch über einen Einspruch entscheiden. Die maßgeblichen Erwägungen für eine Auftragsprüfung ergeben sich aus der Betriebsprüfungsordnung (BpO). Danach finden Prüfungen zusammenhängender Unternehmen unter einheitlichen Gesichtspunkten und einheitlicher Leitung statt.
Die Ermessenserwägungen müssen sich aus der Prüfungsanordnung ergeben. Allerdings können sie bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem FG nachgeholt werden. Hiervon ausgehend ist die Prüfungsanordnung nicht zu beanstanden. Sie enthält die tragenden Ermessenserwägungen für die Auftragsprüfung, nämlich die einheitliche Prüfung des A-Konzerns. Weitere Ausführungen zum Bezug der X zum A-Konzern waren - entgegen der Auffassung des FG - nicht erforderlich. Denn dieser Bezug war aufgrund der Vermietung von Räumlichkeiten durch X an eine gruppenzugehörige Kapitalgesellschaft für die Beteiligten klar und wurde zudem vom FA L in der Einspruchsentscheidung nochmals angeführt. Auf die Formulierung der Bitte des beauftragten FA (FA L) um Erteilung des Prüfungsauftrags kommt es nicht an.
Hinweis
Die Entscheidung stellt klar, dass der behördeninterne Schriftverkehr nicht maßgeblich ist. Entscheidend ist allein, dass die vom beauftragten FA erlassene Prüfungsanordnung die Ermessenserwägungen für die Auftragsprüfung erkennen lässt, wobei diese Erwägungen bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz nachgeliefert werden können. Die tatsächlichen Grundlagen der Ermessensentscheidung brauchen nicht nochmals dargelegt zu werden, wenn sie den Beteiligten ohnehin bekannt sind.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
300
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
278
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
276
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
187
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
135
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
131
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
123
-
Kein Gewerbeertrag einer GmbH aus der Veräußerung ihres Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
13.04.2026
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026