USt: Variable Prämien im Rahmen einer integrierten Versorgung

Das FG Münster hat entschieden, dass variable Prämien, die die Krankenkasse an Ärzte im Rahmen der integrierten Versorgung i. S. v. § 140c SGB V a. F. zahlt, umsatzsteuerfrei sind.

In einem Urteilsfall des FG Münster ging es um eine Gemeinschaftspraxis für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, die an einer sog. integrierten Versorgung teilnimmt, bei der mehrere Krankenhäuser und Arztpraxen fachübergreifend ein Netz zur verbesserten Versorgung der Versicherten einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse bilden. Das FG Münster hat zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, dass variable Vergütungen, die die Praxis von der Krankenkasse im Rahmen dieser Versorgung erhält, nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

FG Münster, Urteil v. 8.4.2017, 5 K 3168/14 U

Schlagworte zum Thema:  Vergütung, Umsatzsteuerfreiheit, Arzt