Tante kann nahestehende Person sein
Beraterhonorar als verdeckte Gewinnausschüttung
Vor dem FG Münster klagte eine UG, deren Alleingesellschafterin im Streitjahr 2013 die Nichte der alleinigen Geschäftsführerin war. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2008 von der Tochter der Tante als Alleingesellschafterin gegründet. Zu diesem Zeitpunkt lief über das Vermögen der Tante, die von Anfang an Geschäftsführerin war, bereits ein Privatinsolvenzverfahren. Der Geschäftsführervertrag aus dem Jahr 2008 wurde allein von der Tante als Geschäftsführerin unterzeichnet. Hierin wurde ein festes Gehalt von 18.000 EUR pro Jahr bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden vereinbart.
Das Gehalt lief bis 2013., danach wurde ein Beraterhonorar vereinbart. Ende 2015 übertrug die Alleingesellschafterin ihren gesamten Geschäftsanteil an der Klägerin zu einem symbolischen Kaufpreis von 1 EUR an ihre Tante. Das Finanzamt und das FG Münster beurteilten das Beraterhonorar als verdeckte Gewinnausschüttung.
FG Münster, Urteil v. 16.1.2020, 10 K 3930/18 K,G,F, veröffentlicht mit dem März-Newsletter
-
Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
-
Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
-
Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
-
AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
-
Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
-
Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026
-
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
15.01.2026
-
Alle am 15.1.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.01.2026
-
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Werbung auf Bussen und Bahnen
14.01.2026
-
Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
14.01.2026