Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.

Entscheidungsstichwörter

Abgrenzung Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke

Leitsatz

Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.

Normenkette

KStG 1999 § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Nr. 1 Sätze 1 und 2

Verfahrensgang

Schleswig-Holsteinisches FG vom 1. Oktober 2010

1 K 29/08 (EFG 2011, 269)

Urteil v. 12.10.2011, I R 102/10, veröffentlicht am 8.2.2012