Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.
Entscheidungsstichwörter
Abgrenzung Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke
Leitsatz
Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.
Normenkette
KStG 1999 § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Nr. 1 Sätze 1 und 2
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG vom 1. Oktober 2010
1 K 29/08 (EFG 2011, 269)
Urteil v. 12.10.2011, I R 102/10, veröffentlicht am 8.2.2012