Stiftung: Abgrenzung von Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Abgrenzung Spenden und Zahlungen für satzungsmäßige Zwecke
Leitsatz
Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.
Normenkette
KStG 1999 § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Nr. 1 Sätze 1 und 2
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG vom 1. Oktober 2010
1 K 29/08 (EFG 2011, 269)
Urteil v. 12.10.2011, I R 102/10, veröffentlicht am 8.2.2012
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
363
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
214
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
158
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
119
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
95
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
94
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
90
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
86
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
85
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
16.07.2026
-
Alle am 16.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.07.2026
-
Geschäftsbesorgungsvertrag als verdeckte Gewinnausschüttung
16.07.2026
-
Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei DBA-Freistellung
16.07.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
16.07.2026
-
Landwirtschaftliche Immobilien einer Kapitalgesellschaft kein Verwaltungsvermögen
15.07.2026
-
Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
14.07.2026
-
Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
-
Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
-
Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026