Steuerberatungsgesellschaft mit Doktortitel des Ausgeschiedenen im Namen

Kein Verstoß gegen das Irreführungsverbot
Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot gemäß § 2 Abs. 2 PartGG i.V.m. § 18 Abs. 2 HGB liege nicht vor. Im Streitfall sei durch die Fortführung des Dokotitels keine unberechtigte Inanspruchnahme einer besonderen Wertschätzung hinsichtlich der persönlichen Qualitäten der Partner und der Güte der von ihnen angebotenen Dienstleistungen gegeben.
Die besondere Wertschätzung, die dem Doktortitel aufgrund der darin zum Ausdruck kommenden abgeschlossenen Hochschulausbildung von der breiten Öffentlichkeit entgegengebracht wird, sei in der Sache nämlich auch bei der hier zu beurteilenden Partnerschaft und ihren Partnern begründet. Es handelte sich um einen vereidigten Buchprüfer der zugleich Steuerberater ist und um einen Rechtsanwalt.
BGH, Beschluss v. 8.5.2018, II ZB 27/17
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