Schädliches Verwaltungsvermögen eines Wohnungsunternehmens
Im konkreten Fall vor dem FG Münster erhielt der Kläger einen Kommanditanteil an einer GmbH & Co. KG geschenkt, die umfangreichen Wohnungsgrundbesitz vermietet. Zusätzlich bietet sie Dienstleistungen wie Stromlieferung und Hausmeisterdienste an. Das Finanzamt klassifizierte den Grundbesitz als Verwaltungsvermögen, da die Zusatzleistungen keine gewerbliche Vermietung begründeten.
Keine schenkungsteuerliche Begünstigungen
Die hiergegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das Gericht bestätigte, dass die vermieteten Wohnungen als Verwaltungsvermögen gelten, wodurch schenkungsteuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen nicht greifen. Gemäß § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG zählen Grundstücke zum schädlichen Verwaltungsvermögen, es sei denn, der Hauptzweck des Betriebs ist die Vermietung von Wohnungen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert. Im Streitfall prägten die Zusatzleistungen nicht die Vermietungstätigkeit der KG, sondern entsprachen typischen Vermieterpflichten.
Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen II R 39/24 anhängig.
FG Münster, Urteil v. 10.10.2024, 3 K 751/22 F , veröffentlicht mit dem Februar-Newsletter des FG Münster
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
325
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
229
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
212
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
155
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
129
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
108
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
101
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
98
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
95
-
Keine Steuerermäßigung für ein Hausnotrufsystem
88
-
Einkünfte eines Fußballspielers aufgrund eines Ausrüstungs – und Werbevertrags
12.08.2026
-
Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
12.08.2026
-
Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO
10.08.2026
-
Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts in Kindergeldverfahren
10.08.2026
-
Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil
10.08.2026
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026