Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem Anteilsverkauf
FA: Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht
Die Klägerin hatte mit einer GmbH einen Kaufvertrag über ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden geschlossen. Als der Grundstückeigentümer die erforderliche Zustimmung zum Eintritt der Klägerin in den bestehenden Grundstücksmietvertrag verweigerte, hob man den Grundstückskaufvertrag wieder auf. In derselben Urkunde wurde die Übertragung der Anteile an der GmbH zu 94 % auf die Muttergesellschaft der Klägerin und zu 6 % auf eine dritte Gesellschaft vereinbart. Das Finanzamt lehnte die Aufhebung des bereits ergangenen Grunderwerbsteuerbescheids mit der Begründung ab, der Kaufvertrag sei nicht rückgängig gemacht worden, weil die Klägerin eine beherrschende Beteiligung an der GmbH erworben habe.
FG: Kein sog. Weiterveräußerungsfall
Die Klägerin wandte sich mit Erfolg an das Finanzgericht Hamburg. Der 3. Senat kam zu dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung des BFH zu den sog. Weiterveräußerungsfällen auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen sei.
Nach ihr liegt keine Rückgängigmachung eines Kaufvertrags im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG vor, wenn der Käufer die Vertragsaufhebung zum anschließenden Erwerb des Grundstücks bzw. der Grundstücksgesellschaft an eine von ihm ausgewählte dritte Person nutzen konnte. Nach Ansicht des 3. Senats ist keine grunderwerbsteuerrechtlich relevante Verwertung der Rechtsposition aus dem rückgängig gemachten Kaufvertrag im Sinne einer "wirtschaftlichen Zueignung" eines Grundstücks gegeben, wenn weniger als 95 % der Anteile an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft in einer Hand vereinigt werden - ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeit eines Gesellschafters, auch mit einer Mehrheitsbeteiligung unterhalb dieser Schwelle auf das weitere Schicksal des Grundstücks Einfluss zu nehmen.
FG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 1.2.2016, 3 K 130/15 (Rev. eingelegt, Az beim BFH II R 10/16)
Weitere News zum Thema Grunderwerbsteuer:
Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (BFH Kommentierung)
Vorläufige Festsetzungen der Grunderwerbsteuer (Ländererlasse)
Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (FG)
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
305
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
303
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
183
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
179
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
169
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
150
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
143
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
117
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
115
-
Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
13.04.2026
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026