Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei anschließendem Anteilsverkauf
FA: Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht
Die Klägerin hatte mit einer GmbH einen Kaufvertrag über ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden geschlossen. Als der Grundstückeigentümer die erforderliche Zustimmung zum Eintritt der Klägerin in den bestehenden Grundstücksmietvertrag verweigerte, hob man den Grundstückskaufvertrag wieder auf. In derselben Urkunde wurde die Übertragung der Anteile an der GmbH zu 94 % auf die Muttergesellschaft der Klägerin und zu 6 % auf eine dritte Gesellschaft vereinbart. Das Finanzamt lehnte die Aufhebung des bereits ergangenen Grunderwerbsteuerbescheids mit der Begründung ab, der Kaufvertrag sei nicht rückgängig gemacht worden, weil die Klägerin eine beherrschende Beteiligung an der GmbH erworben habe.
FG: Kein sog. Weiterveräußerungsfall
Die Klägerin wandte sich mit Erfolg an das Finanzgericht Hamburg. Der 3. Senat kam zu dem Ergebnis, dass die Rechtsprechung des BFH zu den sog. Weiterveräußerungsfällen auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen sei.
Nach ihr liegt keine Rückgängigmachung eines Kaufvertrags im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG vor, wenn der Käufer die Vertragsaufhebung zum anschließenden Erwerb des Grundstücks bzw. der Grundstücksgesellschaft an eine von ihm ausgewählte dritte Person nutzen konnte. Nach Ansicht des 3. Senats ist keine grunderwerbsteuerrechtlich relevante Verwertung der Rechtsposition aus dem rückgängig gemachten Kaufvertrag im Sinne einer "wirtschaftlichen Zueignung" eines Grundstücks gegeben, wenn weniger als 95 % der Anteile an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft in einer Hand vereinigt werden - ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeit eines Gesellschafters, auch mit einer Mehrheitsbeteiligung unterhalb dieser Schwelle auf das weitere Schicksal des Grundstücks Einfluss zu nehmen.
FG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 1.2.2016, 3 K 130/15 (Rev. eingelegt, Az beim BFH II R 10/16)
Weitere News zum Thema Grunderwerbsteuer:
Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (BFH Kommentierung)
Vorläufige Festsetzungen der Grunderwerbsteuer (Ländererlasse)
Grunderwerbsteuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (FG)
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
373
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
266
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
218
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
143
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
123
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
113
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
109
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
105
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
100
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026