Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
Das FG Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Strom an Mieter nicht als unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung zu betrachten ist. Stattdessen stellt sie eine eigenständige Hauptleistung dar. Daraus folgt, dass Vermieter, die in eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) investieren, den Vorsteuerabzug in vollem Umfang geltend machen können.
Lieferung von Strom an Mieter
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter im Jahr 2018 eine PV-Anlage auf seinem Mehrfamilienhaus installiert und lieferte den dort erzeugten Strom an seine Mieter. Zusätzlich bezog er externen Strom, um eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Das Finanzamt verweigerte ihm jedoch den vollständigen Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass die Stromlieferung als Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung zu werten sei. Da die Vermietung nicht der Umsatzsteuer unterliegt, könne der Vorsteuerabzug für die PV-Anlage nicht vollständig geltend gemacht werden.
Eigenständige Leistung
Das FG Münster widersprach dieser Auffassung und gab dem Kläger recht. Entscheidend sei, dass die Mieter die Möglichkeit hatten, ihren Stromanbieter selbst zu wählen. Dies werde durch das gesetzliche Koppelungsverbot von Miet- und Stromlieferungsverträgen nach § 42a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes gestützt. Zudem sei der Stromverbrauch der Mieter individuell messbar und werde getrennt abgerechnet. Damit sei die Stromlieferung als eigenständige, umsatzsteuerpflichtige Leistung zu betrachten, unabhängig von der Wohnraumvermietung.
FG Münster, Urteil v. 18.2.2025, 15 K 128/21 U, veröffentlicht am 17.3.2025
Hinweis: Nullsteuersatz ab 2023
Bei der Umsatzsteuer wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 für ab dem 1.1.2023 installierte "kleinere" Photovoltaikanlagen ein neuer sog. Nullsteuersatz geschaffen. Der Umsatzsteuersatz für eine gelieferte Photovoltaikanlage beträgt 0 %. Ein Vorsteuerabzug ist dann mangels ausgewiesener Umsatzsteue nicht möglich.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
342
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
154
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
125
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
94
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG
78
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
72
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
70
-
Zuordnung von verpachteten Ackerflächen zum Verwaltungsvermögen
11.09.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
11.09.2026
-
Verwertung metallischer Verbrennungsrückstände durch ein Krematorium
10.09.2026
-
Finanzbehörde muss nicht eidesstattlich versichern
10.09.2026
-
Alle am 10.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
10.09.2026
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
09.09.2026
-
Niedersächsisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
09.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung mit einem Wohnmobil
08.09.2026
-
Niederländische Altersrente mit Besteuerungsanteil anzusetzen
08.09.2026
-
Verspätungszuschlag bei Änderung einer Umsatzsteuerfestsetzung im Klageverfahren
07.09.2026