Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau
Nach Auffassung des Finanzamts sollten die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung ca. 12.000 EUR, worin auch Aufwendungen für eine Samenspende enthalten sind, nur bei verheirateten oder in einer festen Beziehung lebenden Frauen abzugsfähig sein.
FG lässt lässt Abzug als außergewöhnlichen Belastungen zu
Das FG Münster hat dagegen die gesamten Aufwendungen für die Kinderwunschbehandlung als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Die Unfruchtbarkeit der 40 Jahre alten Klägerin stelle einen Krankheitszustand dar und sei nicht auf ihr Alter zurückzuführen. Aus den anzuerkennenden Kosten seien die Aufwendungen für die Samenspende nicht herauszurechnen, da diese mit der Behandlung eine untrennbare Einheit bildeten.
Familienstand unerheblich
Der Familienstand der Klägerin sei unerheblich, da die Behandlung in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Berufsordnungen für Ärzte vorgenommen worden sei. Jedenfalls in dem Bundesland, in dem die Klägerin behandelt wurde, seien künstliche Befruchtungen alleinstehender Frauen nicht durch diese Richtlinien ausgeschlossen. Zudem werde die Zwangslage unfruchtbarer Frauen durch die Krankheit hervorgerufen, nicht durch eine Ehe oder eine Partnerschaft. Schließlich sei erwiesen, dass Kinder alleinerziehender Eltern in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt seien.
Die Revision zum BFH wurde zugelassen.
FG Münster, Urteil v. 24.6.2020, 1 K 3722/18 E, hierzu die Pressemitteilung des Gerichts v. 3.8.2020
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
317
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
312
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
299
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
288
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
187
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
179
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1691
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
166
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
165
-
Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
-
Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026
-
Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
02.04.2026
-
Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
02.04.2026
-
Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
02.04.2026
-
Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
01.04.2026
-
Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
-
Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
-
Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
-
Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026