Kein Grundsteuererlass für nur teilweise ausgelastetes Tenniszentrum
Vor dem VG Koblenz klagte die Betreiberin eines Tenniszentrums. Im maßgeblichen Zeitraum (VZ 2015 und 2016) war dieses nur teilweise wirtschaftlich ausgelastet. Die Klägerin beantragte deshalb den Erlass der Grundsteuer. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Auch vor dem VG Koblenz hatte die Klägerin keinen Erfolg.
Kein Erlass der Grundsteuer
Die Klägerin gab an, dass sie seit 2010 einen Immobilienmakler mit der Vermietung des Objekts beauftragt habe. Auch mithilfe von Flyern, Annoncen und Hinweisen auf der Homepage habe sie mit der Vermietung geworben. Doch nach Auffassung des Gerichts habe die Klägerin keine hinreichenden Anstrengungen gezeigt, das Tenniszentrum zu vermieten. Dies stellten die Richter nach Durchführung der Beweisaufnahme fest. Unklarheiten bestanden für das Gericht zudem bei Werbemaßnahmen.
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
751
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
738
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
629
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
562
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
561
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
486
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
438
-
Anschrift in Rechnungen
413
-
5. Gewinnermittlung
384
-
Teil 1 - Grundsätze
322
-
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung
14.10.2024
-
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
14.10.2024
-
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
14.10.2024
-
Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell
10.10.2024
-
Alle am 10.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen
10.10.2024
-
Mündliche Verhandlung über Musterklagen zum neuen Grundsteuerrecht
07.10.2024
-
Neue anhängige Verfahren im September 2024
07.10.2024
-
Bekanntgabe bei Bestellung mehrerer Empfangsbevollmächtigter
04.10.2024
-
Verfassungsbeschwerde zum Kinderfreibetrag 2014 unzulässig
04.10.2024
-
Großer Prozess zu Cum-Ex-Geschäften beginnt im November
01.10.2024