Grundstücksübertragung durch Ausgliederung zur Neugründung grunderwerbsteuerpflichtig?
Sachverhalt:
Eine GmbH gliederte einen Teilbetrieb auf eine neu gegründete GmbH aus. Zu dem Teilbetrieb gehörten auch mehrere Grundstücke, die durch die Ausgliederung auf die neue GmbH übergingen. 100%iger Gesellschafter der neu gegründeten GmbH wurde die abgebende GmbH.
Entscheidung:
Der Übergang eines Grundstücks von einer GmbH auf eine andere GmbH unterliegt dem Grunde nach gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Allerdings hat der Gesetzgeber mit § 6a GrEStG (sog. Konzernklausel) eine Regelung geschaffen, die bestimmte Umstrukturierungen von der Grunderwerbsteuer ausnehmen soll. Voraussetzung ist, dass an dem jeweiligen „Rechtsvorgang“ (Umwandlung, Einbringung oder anderer Erwerbsvorgang auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage) ausschließlich ein „herrschendes“ Unternehmen und ein (oder mehrere) „abhängige“ Gesellschaften beteiligt sind. „Abhängig“ bedeutet nach § 6a Satz 4 GrEStG, dass das herrschende Unternehmen innerhalb von 5 Jahren vor und nach dem „Rechtsvorgang“ unmittelbar bzw. mittelbar zu mindestens 95% ununterbrochen beteiligt sein muss. Bei einer Ausgliederung zur Neugründung ist aber das Problem, dass die Beteiligung des herrschenden am abhängigen Unternehmen erst durch die Umwandlung entsteht. Anders ausgedrückt: Die Beteiligung kann gar nicht in den letzten 5 Jahren vor dem „Rechtsvorgang“ bestanden haben. Deswegen ist § 6a Satz 4 GrEStG nach Auffassung des Gerichts dahingehend einschränkend auszulegen, dass die Vorbesitzzeit von 5 Jahren nicht erforderlich ist. Die 5-jährige Vor- und Nachfrist diene der Verhinderung von Steuerumgehungen. Steuerumgehungen seien aber im Urteilsfall (rein konzerninterner Vorgang) bezogen auf die Vorfrist ausgeschlossen.
Praxishinweis:
Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf Revision eingelegt (Az. beim BFH: II R 36/14). Es spricht manches dafür, dass der BFH die Entscheidung bestätigen wird. Umstrukturierungen mit Beteiligung von (dadurch) neu entstehenden Gesellschaften von der Grunderwerbsteuerbefreiung (durch Konzernklausel) auszunehmen, dürfte nicht den Absichten des Gesetzgebers entsprechen.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
311
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
275
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
247
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
168
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
162
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
140
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026