Gewerbeverlust bei unterjährigem Gesellschafterwechsel

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, wie bei einem unterjährigen Gesellschafterwechsel der Gewerbeertrag einer Mitunternehmerschaft zu ermitteln ist. 

Nach dem Urteil des FG Baden-Württemberg ist der Gewerbeertrag (Mehr zu dem Thema in Ihrem Produkt, Haufe Index 2222041) für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln. Dies hat jedoch die Konsequenz, dass ein Verlust, der nach dem Gesellschafterwechsel entstanden ist mit vor dem Gesellschafterwechsel entstandenen Gewinnen zu verrechnen ist.

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.5.2017, 1 K 3691/15, veröffentlicht mit dem Newsletter 3/2017