Geschäftsführerabberufung ohne Mehrheit (OLG)
Üblicherweise können Gesellschafter von anderen Mitgesellschaftern nicht gezwungen werden, den Geschäftsführer ihres Vertrauens abzuberufen. Es sei denn, sie werden von den anderen überstimmt. Die hierfür erforderlichen Mehrheitsverhältnisse richten sich nach dem Gesellschaftsvertrag.
Das OLG Köln hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil einen Weg aufgezeigt, wie Gesellschafter einen Geschäftsführer auch ohne die festgelegt Stimmenmehrheit loswerden können: Und zwar durch eine gerichtliche Entscheidung, in der die übrigen Gesellschafter zur Abberufung verpflichtet werden. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Der Geschäftsführer muss durch sein Verhalten seine Pflichten so verletzt haben, dass eine Fortführung seiner Tätigkeit der GmbH und ihren Gesellschaftern nicht zugemutet werden kann.
2. Sein Fehlverhalten muss so schwer wiegen, dass die Weigerung der anderen Gesellschafter zur Abberufung einen Verstoß gegen die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten darstellt.
Die Richter setzen beim zweiten Punkt keine allzu hohen Maßstäbe an: Bestehen unüberbrückbare dauerhafte Differenzen zwischen der Gesellschaftermehrheit und dem Geschäftsführer, kommt es ständig zu Konflikten, die den Erfolg des Unternehmens beeinträchtigen. Das könne nicht im Sinne aller Gesellschafter sein. Daher reiche ein solches Zerwürfnis für die Abberufung aus wichtigem Grund ebenso aus, wie ein Dauerkonflikt zwischen zwei Mitgeschäftsführern aus Sicht des BGH zu einer Abberufung aus wichtigem Grund führen könne (BGH, Beschluss v. 20.1.2009, Az. II ZR 27/08). Das berechtigte Interesse aller Gesellschafter, einen Geschäftsführer ihres Vertrauens in der GmbH zu haben, werde bei diesem Weg dadurch geschützt, dass ja ein neuer Geschäftsführer wiederum nur mit der festgelegten Stimmenmehrheit gewählt werden könne.
OLG Köln, Urteil v. 01.6.2010, Az.: 18 U 72/09
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
1.012
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
869
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
624
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
610
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
600
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
554
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
534
-
5. Gewinnermittlung
497
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
485
-
Anschrift in Rechnungen
474
-
Alle am 19.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.09.2024
-
Gericht der Europäischen Union ab Oktober 2024 für Vorabentscheidungen zuständig
19.09.2024
-
Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Bearbeitung eines Klageauftrags
19.09.2024
-
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II
18.09.2024
-
Positives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH
17.09.2024
-
Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen
16.09.2024
-
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
16.09.2024
-
Zinssatz für Schuldzinsenhinzurechnung bei Überentnahmen
13.09.2024
-
Grenzgängerregelung im DBA-Schweiz bei nicht ganzjähriger Beschäftigung
12.09.2024
-
Alle am 12.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.09.2024