FG Düsseldorf prüft Neuregelungen zur Grundsteuer
Folgender Sachverhalt wurde verhandelt: Vor dem FG klagte die Miteigentümerin eines Grundstücks und Sondereigentümerin zweier Wohnungen. Sie erhielt vom Finanzamt Grundsteuerwertbescheide zum 01.01.2022 auf Grundlage ihrer Erklärungen und der gesetzlichen Bewertungsvorschriften. Obwohl kein Streit über die tatsächliche Bewertung bestand, beantragte sie die ersatzlose Aufhebung der Bescheide.
Sie hielt die gesetzlichen Grundlagen des Bewertungsgesetzes für verfassungswidrig und stützte sich auf ein Rechtsgutachten sowie eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz.
Gericht hält Regelung für verfassungsgemäß
Das FG Düsseldorf wies die Klage ab. Es sah keine Veranlassung zur Vorlage an das BVerfG. Der Senat hielt die gesetzliche Regelung für verfassungsgemäß – sowohl hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes als auch im Hinblick auf Gleichheits- und Freiheitsrechte der Klägerin. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen und von der Klägerin eingelegt.
FG Düsseldorf, Gerichtsbescheid v. 26.2.2025,11 K 2309/23 BG, veröffentlicht mit dem April-Newsletter des FG Düsseldorf
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