Erstattung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger für den Geburtsmonat
In dem Urteilsfall erhielt der Kläger für sich und seine Familie bis einschließlich Mai 2015 Sozialleistungen vom Jobcenter, ab Juni 2015 nicht mehr. Das Jobcenter machte für den Mai 2015 für die in diesem Monat geborenen Zwillinge einen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. §§ 103, 104 SGB X geltend, dem die Familienkasse entsprach. Das FG Münster hat entschieden, dass die Familienkasse das Kindergeld für den Monat der Geburt nicht an das Jobcenter hätte erstatten dürfen.
FG Münster, Urteil v. 30.8.2017, 7 K 561/17 Kg, veröffentlicht am 15.9.2017.
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
315
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
310
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
310
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
302
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
191
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
178
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
176
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
168
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1631
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
161
-
Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
-
Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026
-
Unterbliebene Antragstellung im für Kindergeld zuständigen Staat
02.04.2026
-
Streitwert bei Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag
02.04.2026
-
Klage eines Rechtsanwalts in eigener Sache
02.04.2026
-
Fehlender Datenabgleich bei Kirchensteuerfestsetzung
01.04.2026
-
Druck und Zustellung von Amtsblättern als tauschähnlicher Umsatz
31.03.2026
-
Steuerfreie Einkünfte im ausländischen Tätigkeitsstaat
30.03.2026
-
Wirksamer Wiedereintritt in die Kirche richtet sich nach Kirchenrecht
30.03.2026
-
Rückwirkendes Inkrafttreten des Erbschaftsteuergesetzes
30.03.2026