Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins
In dem Fall ging es um einen Kläger, der Einkünfte aus dem Krypto-Lending in Form von Bitcoins erzielte. Der Kläger stellte Bitcoins für einen bestimmten Zeitraum anderen Nutzern über entsprechende Plattformen darlehensweise zur Verfügung und erhielt hierfür eine zuvor festgelegte Vergütung. Strittig war nun, ob diese Einkünfte mit der Abgeltungssteuer oder dem persönlichen Steuersatz zu besteuern waren. Das Finanzamt qualifizierte die Vergütung als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Zurecht, wie auch das FG Köln urteilte.
Kryptowerte sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass beim Krypto-Lending keine Kapitalforderung, die auf die Zahlung von Geld gerichtet sei, überlassen werde. Zwar wird das FG darauf hin, dass Kryptowerte zunehmend als Zahlungsmittel akzeptiert werden, jedoch aktuell kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellten. Und eine bloße Ähnlichkeit zu gesetzlichen Zahlungsmitteln zwinge nach Überzeugung des Senats nicht zur generellen Ausdehnung des Begriffs der Kapitalforderung auf Kryptowährungen.
Die Revision ist beim BFH unter Az. VIII R 23/25 anhängig.
FG Köln, Urteil v. 10.9.2025, 3 K 194/23, veröffentlicht am 26.1.2026
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
301
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
275
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
270
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
253
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
243
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
181
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1751
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
168
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
149
-
Neue anhängige Verfahren im März 2026
27.03.2026
-
Anforderungen an die Ermittlungen zum kirchlichen Mitgliedschaftsrecht
26.03.2026
-
Rückwirkung des § 13b Abs. 10 ErbStG auf den 1.7.2016 zulässig
26.03.2026
-
Alle am 26.3.2026 veröffentlichten Entscheidungen
26.03.2026
-
Sperrung des ELStAM-Zugangs bei iranischer Bank
26.03.2026
-
Gewinngrenze beim Investitionsabzugsbetrag
23.03.2026
-
Übertragung eines Solarparks an verschiedene Erwerber
23.03.2026
-
Geschäftsveräußerung im Ganzen nur bei Betriebsfortführung
23.03.2026
-
Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten
20.03.2026
-
Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Weiterzahlung
20.03.2026