Einkünfte aus dem Krypto-Lending von Bitcoins
In dem Fall ging es um einen Kläger, der Einkünfte aus dem Krypto-Lending in Form von Bitcoins erzielte. Der Kläger stellte Bitcoins für einen bestimmten Zeitraum anderen Nutzern über entsprechende Plattformen darlehensweise zur Verfügung und erhielt hierfür eine zuvor festgelegte Vergütung. Strittig war nun, ob diese Einkünfte mit der Abgeltungssteuer oder dem persönlichen Steuersatz zu besteuern waren. Das Finanzamt qualifizierte die Vergütung als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und unterwarf sie dem persönlichen Steuersatz des Klägers. Zurecht, wie auch das FG Köln urteilte.
Kryptowerte sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass beim Krypto-Lending keine Kapitalforderung, die auf die Zahlung von Geld gerichtet sei, überlassen werde. Zwar wird das FG darauf hin, dass Kryptowerte zunehmend als Zahlungsmittel akzeptiert werden, jedoch aktuell kein gesetzliches Zahlungsmittel darstellten. Und eine bloße Ähnlichkeit zu gesetzlichen Zahlungsmitteln zwinge nach Überzeugung des Senats nicht zur generellen Ausdehnung des Begriffs der Kapitalforderung auf Kryptowährungen.
Die Revision ist beim BFH unter Az. VIII R 23/25 anhängig.
FG Köln, Urteil v. 10.9.2025, 3 K 194/23, veröffentlicht am 26.1.2026
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
332
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
306
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
272
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
185
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
181
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
142
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
136
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
128
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
118
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
116
-
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
-
Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
20.04.2026
-
Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
20.04.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
20.04.2026
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026
-
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
17.04.2026
-
Reichweite einer Bekanntgabevollmacht
16.04.2026
-
Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.04.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
15.04.2026