Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung
Vor dem FG Düsseldorf war folgender Sachverhalt strittig: Der Antragsteller erwarb im Jahr 2009 zwei Grundstücke im Wege der Zwangsversteigerung. Im Jahr 2019 wiederum wurden die beiden Grundstücke des Antragstellers zwangsversteigert. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass hier zwei private Veräußerungsgeschäfte vorliegen. Entsprechend wurden sonstige Einkünfte des Antragstellers der Besteuerung unterworfen.
Zwangsversteigerung von Grundstücken
Im Aussetzungsverfahren argumentierte der Antragsteller, dass die Zwangsversteigerung keine Veräußerung nach § 23 EStG darstellen würde. Hier läge ein Eigentumsverlust vor, der – ähnlich einer Enteignung – ohne den willentlichen Entschluss des Eigentümers entstanden sei. Zudem war der Antragsteller der Meinung, dass bei der Zehnjahresfrist das Datum des Zuschlagbeschlusses entscheidend sei und dieser sei nach Ablauf der Zehnjahresfrist erteilt worden.
Privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG
Das FG Düsseldorf lehnte die Aussetzung der Vollziehung ab und stellte klar, dass hier private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 23 EStG gegeben sind. Der Willensentschluss des Eigentümers liege bei Zwangversteigerungen vor, da er den Eigentumsverlust verhindern könne durch Befriedigung der Gläubiger. Es sei nicht entscheidend, ob dies dem Antragsteller wirtschaftlich möglich war. Auch die Zehnjahresfrist sei in dem Fall erfüllt, denn maßgeblich sei der Tag der Abgabe des Meistgebots.
FG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2020, 2 V 2664/20 A(E), veröffentlicht mit dem Januar 2021-Newsletter des FG Düsseldorf
Hinweis: Mit Urteil v. 28.4.2021, 2 K 2220/20 E (veröffentlicht mit dem Juni-Newsletter des FG) entschied das FG Düsseldorf nun das Klageverfahren. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG Düsseldorf stellte klar, dass der Kläger zwei private Veräußerungsgeschäfte getätigt habe.
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
300
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
244
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
240
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
223
-
Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
221
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
177
-
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1591
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
157
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
142
-
Teil 1 - Grundsätze
134
-
Erträge aus Krypto-Lending
06.03.2026
-
Über das beSt eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
04.03.2026
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
03.03.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
02.03.2026
-
Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
02.03.2026
-
Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
02.03.2026
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
02.03.2026
-
Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
-
Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
-
Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026