Jahresvorausschau 2017
Im Folgenden haben wir die Verfahren aufgelistet, die steuerrechtliche Fragen betreffen:
| Aktenzeichen | Inhalt |
| 1 BvR 1236/11 | Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen bei der Gewerbesteuer gleichheitswidrig behandelt werden und ob die diesbezügliche Regelung des § 7 Satz 2 GewStG in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise rückwirkend in Kraft gesetzt wurde. |
| 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12 | Verfassungsbeschwerden gegen Einheitswertbescheide und Grundsteuermessbescheide. |
| 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15 | Vorlagen des BFH zu der Frage, ob §§ 19, 20, 21, 23, 27 und § 76 Abs. 1, § 93 Abs. 1 Satz 2 BewG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes vom 13.8.1965 (BGB I S. 851) in der Fassung des Art. 2 des Gesetzes vom 22.77 1970 (BGBl I S. 1118) seit dem Feststellungszeitpunkt 1.1.2009 wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig sind. |
| 2 BvL 1/09 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des BFH zu der Frage, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 des KStG 1999 in der Fassung des Art. 4 Nr. 10 Buchstabe h des Gesetzes zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften vom 22.12.1999 (BGBl I S. 2601, BStBl 2000 I S. 13) gegen Art. 20 Abs. 3 und Art. 76 Abs. 1 GG verstößt. |
| 2 BvL 4/11, 2 BvL 5/11 | Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des BFH zu der Frage, ob § 2 Abs. 2 BierStG 1993 in der Fassung des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist. |
| 2 BvL 4/13 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des FG Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung des Art. 9 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist. |
| 2 BvL 6/11 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des FG Hamburg zu der Frage, ob § 8c Satz 1 KStG in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8. 2007 (BGBl I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind. |
| 2 BvL 7/13 | Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des BFH zu der Frage, ob § 34 Abs. 9 Nr. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 des KStG 2002 in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9.12.2004 (BGBl I S. 3310, BStBl 2004 I S. 1158) verfassungsgemäß ist. |
| 2 BvL 6/13 | Konkrete Normenkontrolle aufgrund des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des FG Hamburg vom 29.1.2013, 4 K 270/11, zu der Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz 8.12.2010 (BGBl I S. 1804) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist. |
| 2 BvL 9/14 u.a | Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen FG zu der Frage, ob die Regelung § 62 Abs. 2 EStG (Kindergeldberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom Aufenthaltsstatus) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 und Art. 6 Abs. 4 GG verfassungswidrig ist. |
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