Freispruch zweier leitender Finanzbeamter bestätigt

Ihnen wurde zu Last gelegt, durch die Erteilung von Weisungen an ihnen nachgeordnete Finanzbeamte zur unberechtigten Auszahlung von Investitionszulagen beigetragen zu haben. Der BGH hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Straftatbestand der Untreue (§ 266 Abs. 1 StGB) die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht voraussetzt, an der es hier gefehlt habe.
BGH, Urteil v. 7.9.2017, 2 StR 24/16
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