
Am 06.06.2018 hat der BFH drei Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Erleichterte Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs | Die Angabe des Leistungszeitpunkts in der Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug kann sich aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. | |
Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur | Setzt ein Kind nach der Beendigung einer Ausbildung seine Berufsausbildung nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt fort, handelt es sich bei der nachfolgenden Ausbildung um eine Zweitausbildung | |
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte Postsendungen | Die Kosten für die Lagerung nicht abgeholter Postsendungen trägt, wer die Amtshandlung veranlasst oder zu wessen Gunsten sie vorgenommen wird. Als Kostenschuldner kommen das Unternehmen, das die Postsendungen zur Zollstelle befördert hat, und die Selbstverzoller in Betracht. Handelt es sich um ein Massenverfahren und ist der Aufwand für die Ermittlung der Selbstverzoller für das HZA unverhältnismäßig hoch, während das Unternehmen, das die Postsendungen befördert, über deren Daten verfügt, ist es ermessensgerecht, nur dieses als Kostenschuldner in Anspruch zu nehmen. |
Alle am 04.06.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen