Am 04.06.2018 hat der BFH vier Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jede Woche (üblicherweise am Donnerstag, heute ausnahmsweise am Dienstag) finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. In den Folgetagen finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Zufluss von Arbeitslohn bei Gehaltsumwandlung für vorzeitigen Ruhestand eines GmbH-Fremdgeschäftsführers | Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzie-rung des vorzeitigen Ruhestands sind auch bei einem GmbH-Fremdgeschäftsführer kein gegenwärtiger Arbeitslohn (entgegen BMF-Schreiben v. 17.6.2009, BStBl I 2009, 1286). | |
Kindergeldanspruch eines Gewerbetreibenden bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht | Bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit eines fiktiv unbeschränkt Steuerpflichtigen ist für den Kindergeldanspruch auf die Monate, in denen die inländische Tätigkeit ausgeübt wird, abzustellen. | |
Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an einer Personengesellschaft | Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein Betrieb gewerblicher Art | |
Eigenes Vermögen des Inhabers des Handelsgewerbes während des Bestehens einer atypisch stillen Gesellschaft | Der Inhaber des Handelsgewerbes, an dem sich ein anderer atypisch still beteiligt, verfügt auch während des Bestehens der atypisch stillen Gesellschaft ertragsteuerlich über ein eigenes Vermögen, das neben dem Betriebsvermögen besteht, das ertragsteuerlich der atypisch stillen Gesellschaft als mitunternehmerisches Vermögen zugerechnet wird. |
Alle am 23.05.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen