Alle am 03.09.2020 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
| Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens betreffend Coronavirus | Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020 (BStBl I 2020, 262) nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind. | Beschluss vom 30.07.2020 - VII B 73/20 (AdV) |
Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für vom Kommanditisten geleistete Geschäftsführung der KG | Sieht der Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG einen Vorabgewinn der Komplementär-GmbH für die Übernahme der Geschäftsführung der KG vor, die von einem Kommanditisten der KG als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH erbracht wird, so ist der betreffende Betrag nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht der Komplementär-GmbH, sondern dem die Geschäfte führenden Kommanditisten zuzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob die GmbH dem Kommanditisten ein Entgelt für seine Tätigkeit schuldet. | Urteil vom 28.05.2020 - IV R 11/18 |
Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags wegen Zusammenlebens des Kindes mit einem Lebensgefährten | 1. Unterhaltsbeiträge von Personen, die die Voraussetzungen von § 33a Abs. 1 Sätze 1 und 3 EStG nicht erfüllen, führen nicht zu einer anteiligen Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG. Sie sind jedoch als "andere Einkünfte und Bezüge" der unterhaltenen Person gemäß § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen. 2. Bei einem in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Paar, das weder verheiratet noch verpartnert ist und bei dem jeder über eigene auskömmliche Mittel zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verfügt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich die Lebensgefährten einander keine Leistungen zum Lebensunterhalt gewähren, sondern jeder für den eigenen Lebensunterhalt aufkommt. | Urteil vom 28.04.2020 - VI R 43/17 |
Schenkungsteuer: Vorbehalt eines nachrangigen Nießbrauchs | 1. Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Der Nießbrauch des Schenkers erhält einen Rang nach dem Nießbrauch des Dritten. § 6 Abs. 1 BewG gilt nicht für einen am Stichtag entstandenen, aber nachrangigen Nießbrauch. 2. Bei der Schenkungsteuerfestsetzung sind der vorrangige und der nachrangige lebenslange Nießbrauch (als einheitliche Last) nur einmal mit dem höheren Vervielfältiger gemäß § 14 BewG zu berücksichtigen. | Urteil vom 06.05.2020 - II R 11/19 |
Bezeichnung von Umfang und Grund der Vorläufigkeit in Änderungsbescheiden – Auslegung des Vorläufigkeitsvermerks | Ein in einem Änderungsbescheid enthaltener Vorläufigkeitsvermerk, der an die Stelle des bereits im Vorgängerbescheid enthaltenen Vorläufigkeitsvermerks tritt, bestimmt den Umfang der Vorläufigkeit neu und regelt abschließend, inwieweit die Steuer nunmehr vorläufig festgesetzt ist, wenn für den Steuerpflichtigen nach seinem objektiven Verständnishorizont nicht erkennbar ist, dass der ursprüngliche Vorläufigkeitsvermerk trotz der Änderung wirksam bleiben soll (Anschluss an BFH Urteil vom 19.10.1999 - IX R 23/98, BFHE 190, 44, BStBl II 2000, 282, Rz 17). | Urteil vom 16.06.2020 - VIII R 12/17 |
Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung | Es liegt ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung nach § 155 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO vor, wenn das FG unmittelbar nach der Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten den Termin zur mündlichen Verhandlung während der Hauptferienzeit bestimmt und die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist. | Beschluss vom 16.06.2020 - VIII B 151/19 |
Entstehung der Biersteuer für ein Biermischgetränk | Ein Steuergegenstand i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BierStG liegt vor, wenn die Mischung von Bier mit einem nichtalkoholischen Getränk i.S. der Pos. 2206 KN nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften dazu bestimmt und geeignet ist, dem menschlichen Genuss zu dienen und dem Verbraucher als Getränk angeboten zu werden. Verluste, die nach der Herstellung des Steuergegenstands eintreten, sind nicht steuermindernd zu berücksichtigen. | Urteil vom 26.05.2020 - VII R 58/18 |
Alle am 27.08.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Zeitpunkt der Vereinnahmung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG bei Überweisungen
407
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
307
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
279
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
241
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
217
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Abschreibung für eine Produktionshalle
178
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
177
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Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
1721
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
161
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1361
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Spendenabzug für Zahlungen eines Gesellschafters einer gGmbH
21.01.2026
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Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
20.01.2026
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Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH
20.01.2026
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Zu Unrecht gewährte Energiepreispauschale durch Arbeitgeber
20.01.2026
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Unpfändbarkeit des einzigen Kfz bei Agoraphobie
19.01.2026
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Keine Minderung des geldwerten Vorteils aus der Kfz-Überlassung durch selbst gezahlte Parkplatzmiete
19.01.2026
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AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt
19.01.2026
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Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG
19.01.2026
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Geldgeschenk zu Ostern i. H. von 20.000 EUR
16.01.2026
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Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
16.01.2026