Alle am 24.02.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft | Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. | |
Kindergeld; Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt | 1. Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. 2. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist. | |
Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten erhobenen Klage | Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilungsbescheid gemäß § 269 Abs. 2 Satz 2 AO nicht mehr beantragt werden kann. |
Alle am 17.02.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
396
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
293
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
270
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
180
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
146
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
142
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
135
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Abschreibung für eine Produktionshalle
134
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
121
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
117
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Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
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Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
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Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
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Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
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Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
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Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
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Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
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Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
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Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
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Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026