Am 23.08.2017 hat der BFH 9 Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung | Die Aufwendungen sind nur abziehbar, wenn die Behandlung mit den Berufsordnungen der Ärzte und dem Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Demnach kann die Befruchtung von mehr als drei Eizellen zulässig sein. | |
Pfändung einer Internet-Domain | Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internet-Domain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Ansprüche kann als anderes Vermögensrecht Gegenstand einer Pfändung sein. | |
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei tatsächlicher Verständigung | Die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung kann bei ursprünglichem Fehlen oder nachträglichem Wegfall der Geschäftsgrundlage ausnahmsweise entfallen. | |
Übertragung einer § 6b-Rücklage auf eine EU-Betriebsstätte | Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören. | |
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen | Hat ein Kindergeldberechtigter Kindergeld von einer Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bezogen und nimmt aufgrund seines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst die Familienkasse des Dienstherrn die Zahlung von Kindergeld auf, kann die nun sachlich unzuständige Familienkasse die Kindergeldfestsetzung aufheben. | |
Geldeinwurfautomaten als Kassen | Bei der Leerung der Geldspeicher ist der Bestand zu zählen und das Ergebnis aufzuzeichnen, um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten | |
Rückkauf einer Sterbegeldversicherung | § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 EStG (Fassung für 2010) findet beim Rückkauf einer Sterbegeldversicherung auch auf negative Unterschiedsbeträge zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge Anwendung. | |
Verlust aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung | Die mit der Abgeltungsteuer eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. | |
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen | Versorgungsrenten sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile an einer GmbH nicht mehr Geschäftsführer der Gesellschaft ist. |
Alle am 16.08.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen