Am 20.06.2018 hat der BFH fünf Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Verluste bei Weiterveräußerung in Zahlung genommener Gebrauchtwagen | Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich beim Tausch anhand der subjektiven Werte. Die Vereinfachungsregelung in Abschn. 10.5 Abs. 4 UStAE, nach der der gemeine Wert zugrunde zu legen ist, kann nur insgesamt (oder gar nicht) in Anspruch genommen werden. | |
Gewerbesteuerfreibetrag bei Rechtsformwechsel | Für den Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist für jeden Steuerschuldner ein GewSt-Messbescheid zu erlassen. Der einheitlich ermittelte GewSt-Messbetrag ist im prozentualen Verhältnis der von den beiden Steuerschuldnern erzielten Gewerbeerträge zu berücksichtigen. | |
Zuordnung des verrechenbaren Verlustes bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils eines Kommanditanteils | Der verrechenbare Verlust geht anteilig auf den Übernehmer über, wenn diesem auch das durch die Beteiligung vermittelte Gewinnbezugsrecht übertragen wird. | |
Liquidationszahlungen nach Auflösung einer Stiftung | Die Auszahlung des Liquidationsendvermögens an den ausschließlich Anfallberechtigten ist nicht - wie von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG a.F. vorausgesetzt - mit Gewinnausschüttungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG wirtschaftlich vergleichbar. | |
Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede | Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmenden Rechtsträger ausgelöste Passivierungspflicht durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung wegen einer vGA zu korrigieren sein. |
Alle am 13.06.2018 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen