Alle am 20.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung | Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. | |
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung | Fordert das Finanzamt den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf, so ist er hierzu gesetzlich verpflichtet mit der Folge, dass sich der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO richtet. | |
Wahrung der Klagefrist bei der Entschädigungsklage | Bei Entschädigungsklagen ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist stets der Eingang der Klage beim BFH maßgebend; das gilt auch nach Anfügung des § 66 Satz 2 FGO, wonach solche Streitsachen erst mit der Zustellung der Klage rechtshängig werden. | |
Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters | Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH. Dieser hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln der GmbH entrichtet werden. | |
Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung | Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge der verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst im Folgejahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. | |
Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei Steuerfreistellung durch DBA | § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F., der für den Fall, dass von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttete Gewinnanteile von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an der Niederlassungsfreiheit zu messen, wenn sich die Freistellung der Gewinnanteile unmittelbar aus einem DBA ergibt. |
Alle am 13.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
363
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
214
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
158
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Abschreibung für eine Produktionshalle
119
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Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
95
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
94
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
90
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
86
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
85
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Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
16.07.2026
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Alle am 16.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.07.2026
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Geschäftsbesorgungsvertrag als verdeckte Gewinnausschüttung
16.07.2026
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Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben bei DBA-Freistellung
16.07.2026
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Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags 2023
16.07.2026
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Landwirtschaftliche Immobilien einer Kapitalgesellschaft kein Verwaltungsvermögen
15.07.2026
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Unterlassene Auswertung eines Betriebsprüfungsberichts
14.07.2026
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Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
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Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
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Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026