Alle am 20.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung | Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. | |
Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung | Fordert das Finanzamt den Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auf, so ist er hierzu gesetzlich verpflichtet mit der Folge, dass sich der Beginn der Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO richtet. | |
Wahrung der Klagefrist bei der Entschädigungsklage | Bei Entschädigungsklagen ist für die Wahrung der sechsmonatigen Klagefrist stets der Eingang der Klage beim BFH maßgebend; das gilt auch nach Anfügung des § 66 Satz 2 FGO, wonach solche Streitsachen erst mit der Zustellung der Klage rechtshängig werden. | |
Geschäftsführerhaftung nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters | Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer GmbH und der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH. Dieser hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln der GmbH entrichtet werden. | |
Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung | Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge der verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst im Folgejahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. | |
Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei Steuerfreistellung durch DBA | § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F., der für den Fall, dass von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttete Gewinnanteile von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an der Niederlassungsfreiheit zu messen, wenn sich die Freistellung der Gewinnanteile unmittelbar aus einem DBA ergibt. |
Alle am 13.12.2017 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
373
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
266
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
218
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
143
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
123
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
113
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
109
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
105
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
100
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026