Am 11.11.2015 hat der BFH acht Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß | Der BFH bejaht die Verfassungsmäßigkeit der Nichtabzugsfähigkeit der GewSt von der Bemessungsgrundlage der ESt ab 2008. | |
Bürgschaftsverluste als Werbungskosten | Aufwendungen aus einer Bürgschaftsinanspruchnahme durch einen GmbH-Geschäftsführer sind den Einkünften zuzurechnen, zu denen der wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang besteht. | |
ESt-Nachzahlung bei Nettolohnvereinbarung | Leistet der Arbeitgeber bei einer Nettolohnvereinbarung für den Arbeitnehmer eine ESt-Nachzahlung, unterliegt der Vorteil der ESt und ist deshalb auf einen Bruttobetrag hochzurechnen. | |
Umsätze aus einem Stundenhotel sind nicht umsatzsteuerpflichtig | Das halbstündige oder stundenweise Überlassen von Zimmern in einem "Stundenhotel" ist keine steuerpflichtige Beherbergung | |
Verhältnis Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer | Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers mit Verwertungsbefugnis sind nicht umsatzsteuerfrei | |
Anforderungen an den Vorsteuervergütungsantrag | Die Ausschlussfrist ist nur gewahrt, wenn der Antrag die Mindestanforderungen - Art der Tätigkeit oder des Gewerbezweigs - enthält. | |
Gewerbesteuerbefreiung einer GmbH u Co.KG-Besitzgesellschaft | Die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft (Krankenhaus) erstreckt sich auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit der GmbH u. Co.KG-Besitzgesellschaft | |
Besteuerungsrecht nach der sog. Entwicklungshelferklausel | Für Vergütungen im Rahmen eines Entwicklungshilfeprogramms an entsandte Fachkräfte oder Helfer steht nach dem Kassenstaatsprinzip Deutschland das Besteuerungsrecht zu. |