
Am 10.06.2015 hat der BFH acht Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Einkommensteuer-Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters | Der Zwangsverwalter hat die ESt des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt (Änderung der Rechtsprechung). | |
Anzeigepflicht des Notars nach dem Grunderwerbsteuergesetz | Die leichtfertige Verletzung der einem Notar obliegenden Anzeigepflicht führt nicht zu einer Verlängerung der Frist für die Festsetzung der GrESt. | |
Ermäßigter USt-Satz für Autorenlesungen | Eine Lesung vor Publikum kann theaterähnlich sein und damit dem ermäßigten USt-Satz unterliegen. | |
Anrechnung ausländischer KSt | Der Anrechnungsbetrag bemisst sich nach der tatsächlich im Sitzstaat festgesetzten ausländischen KSt - Schlussurteil zu den EuGH-Urteilen Meilicke. | |
Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Genussrechten | Ein Entgelt dafür, dass aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Genussrechtsverhältnisses Einnahmen entgehen, stellt eine steuerpflichtige Entschädigung dar. | |
Gegen Argentinien-Anleihen eingetauschte "Par-Schuldverschreibungen" | Die Besteuerung des Überschusses aus der Veräußerung nach der Marktrendite ist ausgeschlossen, wenn bei dem Veräußerungserlös feststeht, dass es sich nicht um ein Entgelt für die Überlassung von Kapitalvermögen zur Nutzung handelt. | |
Steuersatz für als Substitutionsheizstoff verwendetes Toluol | Bei der Bestimmung eines gleichwertigen Heizstoffs sind der konkrete Verwendungszweck, dessen Anforderungen an das verwendete Erzeugnis und die Beschaffenheitsmerkmale zu berücksichtigen. | |
Steuersatz für als Substitutionsheizstoff verwendetes Testbenzin | Bei der Bestimmung eines gleichwertigen Heizstoffs sind der konkrete Verwendungszweck, dessen Anforderungen an das verwendete Erzeugnis und die Beschaffenheitsmerkmale zu berücksichtigen. |