Alle am 10.12.2020 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Einkommensteuerpflicht eines Stipendiums Zur Kommentierung | Leistungen aus einem Stipendium – hier: eines ausländischen Gastarzts für die Facharztweiterbildung in Deutschland - können steuerbare wiederkehrende Bezüge sein, wenn die Stipendiumsleistungen an eine entsprechende Weiterbildungsverpflichtung anknüpfen und eine fehlende Entlohnung ausgleichen. | Urteil vom 08.07.2020 - X R 6/19 |
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines Grundstücks | 1. Sind für ein Anliegergrundstück ein Straßen- und ein Platzwert anwendbar, ist im Rahmen einer Einzelbewertung zu entscheiden, in welchem Umfang das Grundstück jeweils dem Straßen- und dem Platzwert zuzuordnen ist. 2. Die zeitliche Anwendbarkeit der WertV und der ImmoWertV richtet sich danach, ob sie am Bewertungsstichtag in Kraft waren. Der Zeitpunkt der Gutachtenerstellung ist für die Anwendung der Verordnungen nicht von Bedeutung. | Urteil vom 16.09.2020 - II R 1/18 |
Fünftelregelung (§ 34 EStG) bei Direktversicherung | Die (Einmal-)Zahlung des Rückkaufswerts ist "Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten" i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG. Die Außerordentlichkeit dieser Einkünfte bestimmt sich nach einer wertenden Betrachtung aller Versicherungsverträge aus dem Bereich Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, die unter Geltung des AltEinkG durch eine einmalige Kapitalabfindung beendet worden sind. | Urteil vom 06.05.2020 - X R 24/19 |
Erlass eines "Erstattungsbescheids" nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Im Streitfall stellt sich die Frage, ob ein Steuerbescheid über einen eine Insolvenzforderung betreffenden Steueranspruch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen und dem Insolvenzverwalter bekannt gegeben werden kann, wenn sich nach Abzug der Anrechnungsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) von der festgesetzten Einkommensteuer ein Erstattungsbetrag ergibt. Der BFH hat das BMF zum Beitritt zu diesem Verfahren aufgefordert (§ 122 Abs. 2 Satz 1 FGO). | Beschluss vom 30.06.2020 - IX R 27/18 |
Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds | 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eintritt in den Investmentfonds über im Ausgabepreis enthaltene Ertragsausgleichsbeträge wirtschaftlich betrachtet eine Vorauszahlung auf Erträge, die Zwischengewinne i.S. des § 1 Abs. 4 InvStG sind, entfällt der Charakter der erbrachten Vorauszahlung nicht rückwirkend dadurch, dass der Ertragsausgleich zum Geschäftsjahresende nicht auch in Bezug auf die ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge durchgeführt wird und die geleisteten Ertragsausgleichsbeträge stattdessen erst bei der Berechnung der aus der Rückgabe der Fondsanteile vereinnahmten Zwischengewinne berücksichtigt werden. | Urteil vom 04.08.2020 - VIII R 13/17 |
Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds - Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH Urteil vom 04.08.2020 - VIII R 13/17 | 1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung. 2. Leistet der Anleger bei Eintritt in den Investmentfonds über im Ausgabepreis enthaltene Ertragsausgleichsbeträge wirtschaftlich betrachtet eine Vorauszahlung auf Erträge, die Zwischengewinne i.S. des § 1 Abs. 4 InvStG sind, entfällt der Charakter der erbrachten Vorauszahlung nicht rückwirkend dadurch, dass der Ertragsausgleich zum Geschäftsjahresende nicht auch in Bezug auf die ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge durchgeführt wird und die geleisteten Ertragsausgleichsbeträge stattdessen erst bei der Berechnung der aus der Rückgabe der Fondsanteile vereinnahmten Zwischengewinne berücksichtigt werden. | Urteil vom 04.08.2020 - VIII R 13/18 |
Alle am 03.12.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
1.108
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
845
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
747
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
599
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
524
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
508
-
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen
4751
-
5. Gewinnermittlung
472
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
471
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
456
-
Ausbildung zum Rettungshelfer als erstmalige Berufsausbildung
09.09.2024
-
Zur Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse
09.09.2024
-
Übergegangener Gewerbeverlust bei Anwachsung auf eine Kapitalgesellschaft
09.09.2024
-
Beiladung wegen Einsicht in Steuerakten
05.09.2024
-
Alle am 5.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
05.09.2024
-
Grundstücksbewertung im Vergleichswertverfahren
04.09.2024
-
Schenkweise Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Gebäude
03.09.2024
-
Überlassung gefährlicher Abfälle zur Entsorgung kein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe
02.09.2024
-
Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
02.09.2024
-
Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei Gesellschafterdarlehen
02.09.2024