Alle am 29.2.2024 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Werbungskostenabzug für Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts beim Realsplitting | Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasst und stellen keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei späteren Unterhaltseinkünften im Sinne des § 22 Nr. 1a EStG dar. | |
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters | Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt. | |
Übergang von der Zusammenveranlagung zur Einzelveranlagung während des Klageverfahrens | Wird ein Zusammenveranlagungsbescheid während des Klageverfahrens aufgehoben und werden stattdessen Einzelveranlagungsbescheide erlassen, dann werden diese nicht gemäß § 68 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zum Gegenstand des Klageverfahrens. | |
Zur teleologischen Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinszahlungen auf "unternehmensgruppeninterne" Darlehen | § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind (Bestätigung von BFH-Urteil v. 6.2.2020, IV R 5/18, BStBl II 2020, 448). Entsprechendes gilt für Sonderbetriebsausgaben des (Sonder-)Mitunternehmers, die Gesamthandseinkünfte der Gesellschaft sind. Maßgebend ist insoweit eine auf den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft bezogene Betrachtung. | |
Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz | Die Lieferung von herrenlosen Tieren, die aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland gebracht worden sind, kann dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes unterliegen, wenn die herrenlosen Tiere einerseits und die von gewerblichen Tierhändlern, die dem Regelsteuersatz unterliegen, gehandelten Tiere andererseits nicht gleichartig sind (und daher kein Wettbewerb besteht). |
Alle am 22.2.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
417
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
305
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
283
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
151
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
147
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Abschreibung für eine Produktionshalle
144
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
141
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
128
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
123
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Kindergeldanspruch von Familie auf Reisen
29.04.2026
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Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld eines angestellten Kommanditisten
29.04.2026
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Neues zum Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
27.04.2026
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Fristsetzung zur Mittelverwendung
27.04.2026
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Handgeldzahlungen im Profisport
27.04.2026
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Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
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Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
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Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
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Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
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Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026