Alle am 26.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Freitag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum |
Günstigerprüfung gemäß § 10a Abs. 2 EStG | 1. Bei der Günstigerprüfung nach § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG ist die Differenz der tariflichen Einkommensteuer, die sich einerseits ohne und andererseits mit Abzug der Beiträge zur zusätzlichen Altersvorsorge als Sonderausgaben ergäbe, mit dem Zulageanspruch zu vergleichen. 2. Ist die Differenz zwischen den genannten tariflichen Einkommensteuerbeträgen höher als der Zulageanspruch, werden die auch den Zulageanspruch umfassenden Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen. Im Gegenzug wird der Zulageanspruch zur Vermeidung einer doppelten Begünstigung bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet. 3. Auf dem Weg zur Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer ist die tarifliche Einkommensteuer zunächst um Steuerermäßigungen nach § 35a EStG zu mindern (§ 2 Abs. 6 Satz 1 EStG). Erst danach ist der Zulageanspruch hinzuzurechnen (§ 2 Abs. 6 Satz 2 EStG). 4. Eine teleologische Reduktion des Anwendungsbereichs des § 10a Abs. 2 Satz 1 EStG ist dann geboten, wenn zwar der Sonderausgabenabzug auf der Ebene der tariflichen Einkommensteuer günstiger als der Zulageanspruch ist, die festzusetzende Einkommensteuer aber dennoch höher ausfiele als ohne den Sonderausgabenabzug. | |
Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben | 1. Auch ein Grundlagenbescheid, der viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erlassen oder geändert wird, kann zu einer Zinspflicht unter Anwendung der Karenzzeit des § 233a Abs. 2 AO führen. 2. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige aufgrund der unklaren Erbrechtssituation nicht in der Lage war, die Besteuerungsgrundlagen früher zu ermitteln beziehungsweise zu schätzen und eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuern zu leisten, um eine Zinsentstehung zu verhindern oder jedenfalls zu reduzieren, begründet keine sachliche Unbilligkeit. 3. Die Freistellung von der Zahlung der Steuer rechtfertigt im Hinblick auf den hierdurch typisierend anzunehmenden Liquiditäts- und Zinsvorteil hinsichtlich der Steuerschuld die Festsetzung von Nachzahlungszinsen. Auf die fehlende Nutzungsmöglichkeit der Nachlassgegenstände durch den Steuerpflichtigen während des Erbscheinverfahrens kommt es nicht an. |
Alle am 10.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
379
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
256
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
213
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
154
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Abschreibung für eine Produktionshalle
132
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
117
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
109
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
107
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5. Gewinnermittlung
99
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Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
98
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Ausschluss des Differenzkindergelds bei Nur-Vermögenseinkünften
01.06.2026
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Steuerfreiheit einer ausländischen Invaliditätsentschädigung
01.06.2026
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Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
01.06.2026
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Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil
29.05.2026
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Werbungskostenabzug für vereinbarte Renovierung vor Veräußerung
29.05.2026
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Keine Entschädigung für Verfahrensdauer während des Ruhens des Verfahrens
28.05.2026
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Alle am 28.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
28.05.2026
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Neue anhängige Verfahren im Mai 2026
28.05.2026
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Vorzeitige Anforderung einer ESt-Erklärung
28.05.2026
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Erlass von Nachzahlungszinsen bei freiwilliger Zahlung
27.05.2026