BFH

Alle am 20.2.2025 veröffentlichten Entscheidungen


BFH: Alle am 20.2.2025 veröffentlichten Entscheidungen

Am 20.2.2025 hat der BFH acht sog. V-Entscheidung zur Veröffentlichung freigegeben.

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.

Thema

Entscheidung

Datum und Az.

Gewinnrücklage bei Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Zur Kommentierung

Für den Gewinn aus der Übernahme einer Pensionsverpflichtung kann eine gewinnmindernde Rücklage nach § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG gebildet werden; die Bewertung der übernommenen Verpflichtung nach § 5 Abs. 7 Satz 4 EStG schließt die Anwendung des § 5 Abs. 7 Satz 5 EStG nicht aus.

Urteil v. 23.10.2024, XI R 24/21

Zur Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG

Zur Kommentierung

Eine Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG scheidet nicht nur aus, soweit auf Grund einer Entnahme eine Außenhaftung des Kommanditisten entsteht ("Wiederaufleben der Haftung"), sondern auch, soweit – unabhängig von der Entnahme – auf Grund der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eine Außenhaftung des Kommanditisten besteht ("Bestehen der Haftung").

Urteil v. 16.1.2025, IV R 11/22

Flugunterricht ist kein Schul- oder Hochschulunterricht

Zur Kommentierung

Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" im Sinne von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL umfasst nicht die Erteilung von Flugunterricht.

Urteil v. 13.11.2024, XI R 31/22

Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen

Zur Pressemitteilung

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BVerfG zur steuerrechtlichen Behandlung strafrechtlich eingezogener Tatentgelte ist umsatzsteuerrechtlich die Bemessungsgrundlage von in strafrechtlicher Hinsicht betroffenen Umsätzen im Wege einer teleologischen Reduktion des § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG auf den um die eingezogenen Beträge geminderten Betrag zu reduzieren. Eine festgesetzte Steuer ist im Zeitpunkt der erfolgreichen Einziehung entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen.

Urteil v. 25.9.2024, XI R 6/23

Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzel-unternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft

Die Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine zu diesem Zweck neu gegründete Kapitalgesellschaft kann nach § 6a GrEStG steuerbegünstigt sein.

Urteil v. 25.9.2024, II R 2/22

Anwendung des § 6a GrEStG auf Anteilsübertragungen im Ausland

Die Nichtanwendung des § 6a GrEStG bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft auf eine ausländische Gesellschaft verstößt weder gegen die Niederlassungsfreiheit noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Es liegt auch keine gegen EU-Recht verstoßende Beihilfe vor.

Urteil v. 25.9.2024, II R 36/21

Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs

Der steuerbare Wechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kommanditgesellschaft aufgrund einer Einbringung der Anteile der Kommanditisten an dieser Gesellschaft in eine Vorrats-GmbH kann nach § 6a Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit sein.

Urteil v. 25.9.2024, II R 46/22

Tarifierung von Kälberhütten

Eine Ware kann nur dann als "vorgefertigtes Gebäude" im Sinne der Pos. 9406 der Kombinierten Nomenklatur eingereiht werden, wenn sie von einem durchschnittlich großen Menschen in aufrechter Haltung betreten und genutzt werden kann.

Urteil v. 7.11.2024, VII R 8/24

Alle am 13.2.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen

Hinweis: Am Dienstag, 25.2.2025 werden um 13.00 Uhr zwei weitere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs veröffentlicht.



Schlagworte zum Thema:  Bundesfinanzhof (BFH) , BFH-Urteile
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion