Bekanntgabe eines Steuerbescheids an den Insolvenzverwalter

Der erste Senat des FG Schleswig-Holstein hat Stellung genommen zu der Frage, wann ein Steuerbescheid dem Insolvenzverwalter gegenüber wirksam bekanntgegeben gilt.

Mit Urteil vom 25.5.2016, 1 K 171/14 entschied der erste Senat des FG Schleswig-Holstein, dass die Bekanntgabe eines Steuerbescheids gegenüber Insolvenzverwalter auch dann wirksam sein kann, wenn dieser ohne den ausdrücklichen Zusatz "als Insolvenzverwalter" namentlich im Adressfeld des Steuerbescheids aufgeführt ist.

Der erste Senat grenzt seine Entscheidung gegenüber der zu dem Themenbereich ergangenen BFH-Rechtsprechung ab, insbesondere zum Urteil vom 15.3.1994, XI R 45/93, BFHE S. 174, 290 (Haufe Index 65346) und zum Beschluss vom 22.6.1999, VII B 244/98, BFH/NV 1999 S. 1583 (Haufe Index 302764). Eine Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen X B 87/16 anhängig. 

FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 25.5.2016, 1 K 171/14, Mitteilung v. 31.3.2017

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