Beiladung wegen Einsicht in Steuerakten
Strittig vor dem FG München war, ob in einem Verfahren wegen der Einsicht in die Steuerakten ein Dritter beizuladen ist. Genauer handelte es sich um eine mögliche Gesamtrechtsnachfolgerin des verstorbenen Ehemanns der Klägerin. Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt wurden nicht veröffentlicht.
Dritte ist nicht beizuladen
Das FG München wies die Klage ab. Bei einer Klage auf Akteneinsicht in die Steuerakten des verstorbenen Ehemanns ist eine Dritte nicht beizuladen. Es ist bereits fraglich, ob ein rechtliches Interesse der möglichen Rechtsnachfolgerin besteht. Selbst wenn die Möglichkeit einer einfachen Beiladung bestehen sollte, übt das Gericht sein eingeräumtes Ermessen in der Weise aus, dass von einer Beiladung abgesehen wird. Hierfür sprechen im Wesentlichen Gründe der Verfahrensökonomie.
Beiladung nach § 60 FGO
Die kurze Entscheidung betrifft die Beiladung eines Dritten zu einem Klageverfahren. Die Beiladung ist in § 60 FGO normiert. Zu unterscheiden sind die notwendige Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) und die Beiladung auf Antrag oder von Amts wegen (§ 60 Abs. 1 FGO). Eine notwendige Beiladung hat dabei dann zu erfolgen, wenn die Entscheidung nur einheitlich ergehen kann. Dies war hier sicherlich nicht der Fall.
Insofern war zu entscheiden, wie der Antrag auf Beiladung zu entscheiden war. Erforderlich ist in jedem Fall, dass rechtliche Interesse desjenigen, der beigeladen werden soll, beeinträchtigt werden. Dies verneinte das Finanzgericht bei einer nur möglichen Gesamtrechtsnachfolgerin im Hinblick auf eine Klage auf Einsicht in die Steuerakten eines verstorbenen Steuerpflichtigen. Es fehlte hier wohl auch an einer umfassenden Darlegung eines möglichen rechtlichen Interesses.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
440
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
288
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
258
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
183
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
140
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
137
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
136
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
135
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
123
-
Erbschaftsteuer-Befreiung für Familienheim bei verzögertem Einzug
12.05.2026
-
Nutzung des Privatwagens anstelle des Firmenwagens
11.05.2026
-
Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit
11.05.2026
-
Verspätungszuschlag für Gewinnfeststellungserklärung
11.05.2026
-
Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen
07.05.2026
-
Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen
07.05.2026
-
Vollverzinsung verstößt nicht gegen das Unionsrecht
07.05.2026
-
Alle am 7.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
07.05.2026
-
Nichtigkeit von geschätzten Verwaltungsakten
06.05.2026
-
Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen
06.05.2026