Aufwendungen für Herrenabende sind gemischt veranlasst
Geklagt hatte eine Rechtsanwaltskanzlei. Im Garten eines Partners fanden regelmäßig Veranstaltungen statt. Die Gäste wurden begrüßt, bewirtet und unterhalten. Der Teilnehmerkreis bestand aus Mandanten, Geschäftsfreunden und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben und Vereinen. Eingeladen wurden ausschließlich Männer. Die Kanzlei machte Aufwendungen für sog. Herrenabende als Betriebsausgaben geltend, denn ihrer Auffassung nach haben die Aufwendungen der Pflege und Vorbereitung von Mandaten gedient und seien daher voll abzugsfähig.
Betriebsausgabenabzug wird teilweise gewährt
Das FG Düsseldorf wies die Klage im ersten Rechtsgang (Urteil v. 19.11.2013, 10 K 2346/11 F) mit Hinweis auf das Abzugsverbot für Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motoryachten und ähnliche Zwecke ab. Doch auf die Revision der Klägerin wurde diese Entscheidung mit Urteil des BFH (v. 13.7.2016, VIII R 26/14) aufgehoben und die Sache an das FG Düsseldorf zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Das FG Düsseldorf ließ nun die Aufwendungen hälftig zum Abzug zu, denn nach Auffassung des Gerichts sind die Aufwendungen gemischt veranlasst, weil sowohl Gäste aus dem privaten wie auch aus dem beruflichen Umfeld der Partner der Klägerin teilgenommen hätten.
FG Düsseldorf, Urteil v. 31.7.2018, 10 K 3355/16 F,U, veröffentlicht am 11.12.2018
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
356
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
225
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
199
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
152
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
121
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
97
-
Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
88
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
84
-
5. Gewinnermittlung
84
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
82
-
Neue anhängige Verfahren im Juni 2026
01.07.2026
-
Hebesätze der Grundsteuer in Tübingen bleiben gültig
01.07.2026
-
Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geht regelmäßig nicht auf Erben über
29.06.2026
-
Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
29.06.2026
-
Feststellungen der Gutachterausschüsse im Vergleichswertverfahren
29.06.2026
-
Übernahme von Renovierungs- und Umbaukosten durch den Mieter
26.06.2026
-
Übermittlung einer Word-Datei als formwirksame Klageerhebung
25.06.2026
-
Alle am 25.6.2026 veröffentlichten Entscheidungen
25.06.2026
-
Fremdüblichkeit eines unbesicherten Wandeldarlehens
24.06.2026
-
Einkünfte eines Arbeitnehmers im nationalen Seeverkehr
22.06.2026