Ansatz von Bauzeitzinsen als Herstellungskosten
Hintergrund
Der Steuerpflichtige K errichtete auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus. Er beabsichtigte dies nach der Fertigstellung zu veräußern. Da ein Verkauf nicht realisierbar war, entschloss K das Objekt zu vermieten. Für die Finanzierungsaufwendungen war ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bis zur Vermietung des Gebäudes nicht möglich. K rechnete deshalb die Zinsaufwendungen in die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung (AfA) mit ein. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt; das FG erhöhte aber die Herstellungskosten entsprechend.
Entscheidung
Der BFH bestätigt, dass die Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten des Gebäudes einzubeziehen sind. Maßgebend ist das handelsrechtliche Einbeziehungswahlrecht, wonach Zinsen zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands für den Herstellungszeitraum in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen (§ 255 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz HGB). Dieses Wahlrecht ist nicht nur bei der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG (Bilanzierung) zu gewähren, sondern auch bei der Ermittlung der Einkünfte durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zinsaufwendungen nicht im Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten abziehbar sind.
Hinweis
Der BFH stützt sich hierbei zu Recht auf eine Entscheidung des Großen Senats des BFH (Beschluss v. 4.7.1990, GrS 1/89, BStBl 1990 II S. 830), wonach auch für die AfA im Bereich der Überschusseinkünfte die gleichen Grundsätzen gelten, wie im Bereich der Gewinneinkünfte. Nicht entscheiden musste der BFH hingegen, ob damit Bauzeitzinsen immer zu den Herstellungskosten rechnen. Die im Zu- und Abflussprinzip gründende Gesetzessystematik dürfte wohl verhindern, dass Zinsen auch dann den Herstellungskosten zuzurechnen sind, wenn diese zuvor als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden konnten.
Urteil v. 23.5.2012, IX R 2/12, veröffentlicht 11.07.2012
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
336
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
236
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
206
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
144
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
107
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
100
-
Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
100
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
94
-
Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
93
-
Werbungskosten bei Auslandssemester
90
-
Alle am 6.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
06.08.2026
-
Aktivierungsfähigkeit des kommerzialisierbaren Teils eines Namensrechts
06.08.2026
-
Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil
06.08.2026
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
06.08.2026
-
Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz
03.08.2026
-
Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter
03.08.2026
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
31.07.2026
-
Alle am 30.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
30.07.2026
-
Neue anhängige Verfahren im Juli 2026
29.07.2026
-
"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026