Ansatz von Bauzeitzinsen als Herstellungskosten
Hintergrund
Der Steuerpflichtige K errichtete auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus. Er beabsichtigte dies nach der Fertigstellung zu veräußern. Da ein Verkauf nicht realisierbar war, entschloss K das Objekt zu vermieten. Für die Finanzierungsaufwendungen war ein Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bis zur Vermietung des Gebäudes nicht möglich. K rechnete deshalb die Zinsaufwendungen in die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung (AfA) mit ein. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt; das FG erhöhte aber die Herstellungskosten entsprechend.
Entscheidung
Der BFH bestätigt, dass die Bauzeitzinsen in die Herstellungskosten des Gebäudes einzubeziehen sind. Maßgebend ist das handelsrechtliche Einbeziehungswahlrecht, wonach Zinsen zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands für den Herstellungszeitraum in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen (§ 255 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz HGB). Dieses Wahlrecht ist nicht nur bei der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG (Bilanzierung) zu gewähren, sondern auch bei der Ermittlung der Einkünfte durch den Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Zinsaufwendungen nicht im Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten abziehbar sind.
Hinweis
Der BFH stützt sich hierbei zu Recht auf eine Entscheidung des Großen Senats des BFH (Beschluss v. 4.7.1990, GrS 1/89, BStBl 1990 II S. 830), wonach auch für die AfA im Bereich der Überschusseinkünfte die gleichen Grundsätzen gelten, wie im Bereich der Gewinneinkünfte. Nicht entscheiden musste der BFH hingegen, ob damit Bauzeitzinsen immer zu den Herstellungskosten rechnen. Die im Zu- und Abflussprinzip gründende Gesetzessystematik dürfte wohl verhindern, dass Zinsen auch dann den Herstellungskosten zuzurechnen sind, wenn diese zuvor als vorab entstandene Werbungskosten abgezogen werden konnten.
Urteil v. 23.5.2012, IX R 2/12, veröffentlicht 11.07.2012
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
337
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
317
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
285
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
188
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
187
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
148
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
146
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
121
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
117
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026
-
Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen
17.04.2026
-
Reichweite einer Bekanntgabevollmacht
16.04.2026
-
Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.04.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
15.04.2026
-
Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
13.04.2026
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026