Country-by-Country Reporting zeigt Wirkung
Der deutsche Gesetzgeber hatte Ende 2016 das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen verabschiedet (s. hierzu das Top-Thema "Umsetzung von BEPS-Maßnahmen und der EU-Amtshilferichtlinie"). Basis des Gesetzespakets waren eine EU-Richtlinie und Empfehlungen der OECD, mit denen sich die Staaten durch konkrete Maßnahmen gegen unliebsame Gewinnverkürzungen bzw. -verlagerungen (Base Erosion and Profit Shifting, kurz: BEPS) schützen sollten.
Erhöhte Kostentransparenz bei multinationalen Unternehmen
Eingeführt wurde damit eine länderbezogene Berichterstattung für multinationale Unternehmen (Umsätze, Gewinne, Mitarbeiterzahlen, Steuerzahlungen), die konsolidiert mindestens 750 Mio. EUR Umsatz im Jahr ausweisen und in der EU entweder ihren Sitz oder zumindest eine Tochtergesellschaft haben, verpflichtend eingeführt. Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 begonnen, waren erstmals betroffen.
Rückzug aus Steueroasen
Die Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Stanford University zeigt, dass die betroffenen Unternehmen in mehreren Dimensionen auf das verpflichtende Country-by-Country Reporting (CbCR) reagiert haben. Von CbCR betroffene Unternehmen hätten ihre Präsenz in Steueroasen signifikant verringert. Gleichzeitig sei die Mitarbeiteranzahl der betroffenen Unternehmen geringer gewachsen als die der nicht betroffenen Unternehmen.
Europäischen Niedrigsteuerländer profitieren
Profitieren können von dieser Entwicklung laut der Studie jedoch hauptsächlich die europäischen Niedrigsteuerländer, denen Deutschland nicht zuzurechnen sei. Vornehmlich diese Niedrigsteuerländer zögen reale Investitionen der Multis an. Es sei daher zu erwarten, dass CbCR zu erhöhtem Steuerwettbewerb um unternehmerische Investitionen innerhalb Europas führen könnte.
Onlinetraining zum Thema Internationale Verrechnungspreise: Fokus bei Betriebsprüfungen und Entwicklungen der Rechtsprechung
In diesem Vertiefungsseminar von Dr. Hans Holger Dehmer werden typische Aufgriffe durch die Betriebsprüfung erörtert und wichtige Themenbereiche der Verrechnungspreisdokumentation - etwa die Verrechnung von Konzerndienstleistungen und Lizenztransaktionen - vorgestellt. Außerdem erfahren Sie, welche aktuellen Urteile Einfluss auf die Verrechnungspreise haben und welche Entwicklungen sich abzeichnen.
Termin: Mo, 23.10.2019, 15:00 Uhr
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
2.865
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.6422
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
682
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
612
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
576
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
572
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
519
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
476
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4642
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
443
-
Kürzung von Corona-Überbrückungshilfen wegen "unternehmensverbundähnlichem Sachverhalt"
20.05.2026
-
Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignis
19.05.2026
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022
13.05.2026
-
Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt
13.05.2026
-
Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
12.05.2026
-
Später vorgelegte Verlustbescheinigung
08.05.2026
-
OVG Münster lässt Berufung gegen Autohaus-Urteil zu
06.05.2026
-
Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform
29.04.2026
-
Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
22.04.2026
-
Subventionsbetrug bei den Überbrückungshilfen
22.04.2026