Auch Sachspenden können steuerlich abgesetzt werden

Ob Kleider für Bedürftige oder Bücher für die Bibliothek - Sachspenden können sich steuerlich bezahlt machen. Denn grundsätzlich erkennt das Finanzamt auch diese als Sonderausgabe an. Dafür müssen die Spender aber deren Wert ermitteln.

Marktwert muss geschätzt werden

Ist der gespendete Gegenstand neu, ergibt sich der Wert aus der Rechnung. Bei gebrauchten Dingen muss der Marktwert geschätzt werden. Dafür können Spender z. B. Preise ähnlicher Artikel in Kleinanzeigen vergleichen. Auch der ursprüngliche Wert, der Zustand und das Alter der Spende spielen eine Rolle.

Zuwendungsbestätigung zwingend erforderlich

Damit das Finanzamt die Spende anerkennt, braucht der Spender eine Zuwendungsbestätigung. Dieser Nachweis muss die genaue Bezeichnung des gespendeten Gegenstandesenthalten sowie das Alter, den Zustand und den ursprüngliche Kaufpreis enthalten.

dpa
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