Vermittlung aggressiver Steuerplanung und Steuerhinterziehung
Der DStV geht in seiner Mitteilung v. 14.9.2022 davon aus, dass die beratenden und prüfenden Berufe sich dabei im Anwendungsbereich wiederfinden und lehnt die Bezeichnung "Vermittler" für seine Mitglieder kategorisch ab.
Initiative der EU-Kommission
SAFE lautet die neue Initiative der EU-Kommission. SAFE steht für "Securing the Activity Framework of Enablers" und richtet sich gegen die Rolle von "Vermittlern" bei der Ermöglichung von Steuergestaltungen- oder -modellen, die zu aggressiver Steuerberatung und Steuerhinterziehung führen.
SAFE dürfte nach Ansicht des DStV neben verschiedener Due-Diligence-Verpflichtungen ein Verbot der Vermittlung grenzübergreifender Steuergestaltungen beinhalten, soweit diese Steuerhinterziehung oder aggressive Steuerplanung erleichtern.
Außerdem erwäge die EU-Kommission die Einführung eines zentralen EU-Registers für solche "Vermittler", die allein noch solche Steuerberatungsleistungen erbringen dürfen. Zur Erreichung ihrer Ziele schlage die EU-Kommission zudem die Einführung eines Verhaltenskodexes vor. Schließlich solle EU-Steuerzahler künftig jede Beteiligung an einem nicht börsennotierten Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die 25 % der Anteile, Stimmrechte oder sonstigen Kontrollrechte ausmachen, in ihren Steuererklärungen angeben müssen.
Kritik des DStV
Sowohl in Gesprächen mit der EU-Kommission als auch in seinem Konsultationsbeitrag hat der DStV die Bezeichnung für seine Mitglieder als "Vermittler von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung" kategorisch abgelehnt. Inzwischen habe die EU-Kommission dem DStV mitgeteilt, dass sie vom "Vermittler" nicht in Zusammenhang mit dem Berufsstand im Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags Abstand genommen habe.
Insbesondere fordert der DStV auch eine klare Definition des Begriffs aggressiver Steuerplanung, damit für den Berufsstand möglichst wenig Graubereich in der Beratung entsteht. Zudem sei der Anwendungsbereich von SAFE auf Sachverhalte zu beschränkten, die eine Steuerplanung aufgrund von komplexen Strukturen in Drittstaaten zum Inhalt haben. Dessen ungeachtet bezweifelt der DStV, dass ein Verbot der Vermittlung aggressiver Steuerplanung umsetzbar sein wird.
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