Steuerabkommen mit der Schweiz bleibt in der Kritik
Zudem seien die vereinbarten Steuersätze für Altvermögen zu niedrig.
Das mit den Eidgenossen ausgehandelte Abkommen sieht vor, dass illegal in die Schweiz gebrachte Gelder pauschal mit 21 bis 41 Prozent nachversteuert werden - je nach Dauer und Größe der Einlagen. Im Gegenzug wird den Anlegern Straffreiheit zugesagt. Künftige Kapitalerträge sollen so versteuert werden wie in Deutschland. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer wollen das umstrittene Abkommen jedoch im Bundesrat stoppen.
Bei der Debatte im Bundestag bemängelte der SPD-Finanzpolitiker Martin Gerster, in 80 Prozent der Fälle werde voraussichtlich nur der Mindeststeuersatz von 21 Prozent fällig - weniger als bei einer Versteuerung in Deutschland. Die steuerpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Barbara Höll, sprach vor diesem Hintergrund von einem "Geschenk für Steuerbetrüger" und einem Affront gegenüber den ehrlichen Steuerzahlern.
Weitere Kritikpunkte waren, dass es keine Kontrollmöglichkeiten für die deutschen Steuerbehörden gebe und dass das Schwarzgeld bis zum geplanten Inkrafttreten des Abkommens beiseitegeschafft werden könne. Zudem gebe es zu viele Möglichkeiten, das Abkommen zu umgehen.
Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) räumte Mängel ein. Das ausgehandelte Abkommen sei jedoch der "bestmögliche Kompromiss zum jetzigen Zeitpunkt". Bei einem Scheitern der Vereinbarung drohe die Verjährung zahlreicher deutscher Steueransprüche.
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