Offener Brief zu Corona-Schlussabrechnungen
Nach Ansicht der Präsidenten von DStV, BStBK, WPK und BRAK ist der Prüfprozess bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen übermäßig aufgebläht. Er mache den prüfenden Dritten eine Fristeinhaltung zum 31.3.2024 unmöglich.
Vorwurf der unverhältnismäßigen Bürokratie
Es sei absurd, dass selbst bei kleinen Förderbeträgen sämtliche Belege erneut angefordert werden. Prüfende Dritte und Unternehmen seien durch unnötige Rückfragen und geforderte Nachweise viele Monate nach Einreichung der Schlussabrechnung unverhältnismäßig belastet.
Die Kammern und Verbände fordern daher dringend einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess nebst Verlängerung der Einreichungsfrist. Verbunden mit einer generellen Kleinbetragsregelung und der Möglichkeit, bei geringen Fördervolumina gänzlich auf die Einreichung von Schlussabrechnungen zu verzichten, könnten diese Maßnahmen nach Meinung der Verfasser des offenen Briefs die Belastung spürbar reduzieren.
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