Neuregelung der Grundsteuer

Die Länder sind sich uneins, wie die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebene Neuregelung der Grundsteuer aussehen soll. Das zeichnet sich vor der Spitzenrunde der Finanzminister von Bund und Ländern an diesem Mittwoch in Berlin ab.

Die Finanzminister von Bund und Ländern treffen sich an diesem Mittwoch in Berlin und beraten über die Neuregelung der Grundsteuer, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April nötig wird. Die Karlsruher Richter hatten das derzeitige Steuermodell für verfassungswidrig erklärt. Bis Ende kommenden Jahres muss ein neues Gesetz verabschiedet sein (s. dazu die News "Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig"). Erklärter politischer Wille ist, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll.

In der Diskussion für die Neuregelung sind im wesentlichen drei Modelle

Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks für die Höhe der fälligen Steuer zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein. Dieses Modell hatte 2016 eine Mehrheit der Länder vorgelegt. Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wäre vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe, weniger der Wert der Fläche und Immobilien.

Bayern will für eine Neuberechnung nach Grundstücksgröße werben. "Es wäre wünschenswert, wenn auch die anderen Bundesländer den bayerischen Weg mitgehen würden", sagte Finanzminister Albert Füracker der dpa in München. "Wir wollen eine einfache und faire Grundsteuer, ermittelt nach Grundstücksgröße und Wohn- beziehungsweise Nutzfläche des auf dem Grundstück befindlichen Gebäude"», erläuterte Füracker. Diese Größen seien unstrittig und bewahrten die Bürger in Zeiten steigender Immobilienpreise vor einer Steuererhöhung durch die Hintertür.

Dagegen sagte Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) der dpa, er persönlich favorisiere das sogenannte Kostenwertmodell. Dabei würden neben dem Bodenwert auch Baujahr und Baukosten berücksichtigt. Zudem könnten die Gemeinden mit Hebesätzen die Höhe der Abgabe steuern. Vom Treffen an diesem Mittwoch erwarte er sich eine Verständigung auf den weiteren Zeitplan.

Thüringens Finanzministerin Heike Taubert betonte: "Zunächst muss der Bund deutlich machen, was er will". Sie plädiert für einen "Gerechtigkeitsfaktor" bei der Neuregelung. Dabei sollten Wert und Lage von Grundstücken eine Rolle spielen. "Es sollte mehr bezahlt werden für ein Grundstück beispielsweise am Bodensee als in den vielen ländlichen Regionen Deutschlands", sagte Taubert der dpa in Erfurt.

"Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen - andere auch weniger", sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) der dpa. "Wir müssen aber sehen, dass wir die Unterschiede zum heutigen Stand gering halten." Niedersachsens Landesregierung habe sich noch nicht auf ein Modell für die Neuregelung festgelegt.

Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes sollte der Wert eines Grundstücks entscheidend sein. "Wir favorisieren ganz eindeutig ein so genanntes Bodenwertmodell", sagte Geschäftsführer Ulrich Ropertz der dpa. Das sei auch deshalb wünschenswert, weil Gebäude mit mehreren Wohnungen dabei tendenziell besser gestellt wären als Einfamilienhäuser - was wiederum Mietern nutzen würde.

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) warnte vor neuen Belastungen der Wirtschaft. "Aus Sicht der Unternehmen muss in jedem Fall vermieden werden, dass die zukünftige Grundsteuer zu einer höheren Unternehmensbesteuerung führt", sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben der "Saarbrücker Zeitung" (Mittwoch).

dpa
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