Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Finnland

Ohne Gegenstimmen hat der Finanzausschuss am 8.3.2017 das von der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland vereinbarte neue Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen.

Es soll das bisherige Abkommen aus dem Jahr 1979 ersetzen, weil dieses Abkommen durch die wirtschaftliche und steuerliche Entwicklung in beiden Ländern überholt war.

OECD-Standard für den Informationsaustausch

Das Abkommen vom 19.2.2016 entspreche den gegenwärtigen Verhältnissen, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ( 18/11138). Geregelt werden unter anderem die Dividendenbesteuerung aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen sowie die Rentenbesteuerung. Außerdem wird der OECD-Standard für den Informationsaustausch zwischen beiden Ländern festgelegt.

Nur die Fraktion Die Linke enthielt sich

In der Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abkommen zu, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. CDU/CSU- und SPD-Fraktion begrüßten in der Aussprache übereinstimmend, dass es nach fast 4 Jahrzehnten jetzt ein neues Abkommen gebe. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut, dass eine Einbettung in die Vorgaben von OECD und EU gegeben sei. Die Fraktion Die Linke äußerte Bedenken gegen die getroffenen Regelungen zum Informationsaustausch und zur Quellenbesteuerung.

Heute im Bundestag (hib), Meldung v. 8.3.2017