Die Bundesregierung hat im Bundestag neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama, Mazedonien und Armenien eingebracht.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Panama
Deutschland und Panama haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das Regelungen zur Besteuerung von Schiff- und Luftfahrtunternehmen enthält. Wie die Bundesregierung im Gesetzentwurf ( BT-Drucks. 18/11878) erläutert, soll geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien
Das veraltete Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien soll ersetzt werden. Wie die Regierung erläutert, ist das bisher geltende Abkommen hinsichtlich der Regeln zum Informationsaustausch veraltet. Das neue Abkommen(
Gesetzentwurf BT-Drucks. 18/11869) ist an die neuen Standards des OECD-Musterabkommens angepasst worden.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Armenien
Das im Verhältnis zu Armenien immer noch anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 soll durch ein neues Abkommen (
Gesetzentwurf BT-Drucks. 18/11867) ersetzt werden. Doppelbesteuerungen würden ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, schreibt die Bundesregierung.