IW Köln: Reformoptionen für die Grunderwerbsteuer

In vielen Bundesländern steigt die Grunderwerbsteuer immer weiter. Das belastet private Hauskäufer, denn Vermögensaufbau und Neubauten werden verteuert. Ein Blick zu den europäischen Nachbarn offenbart mögliche Reformen, zeigt eine Studie des IW Köln.

Im vergangenen Jahr spülte die Grunderwerbsteuer rund 13 Mrd. EUR in die Länderkassen, ein Plus von 270 % gegenüber 2009. Allein NRW nahm rund 3 Mrd. EUR ein. Käufer zahlen hier – wie in Brandenburg und Thüringen auch – den Spitzenwert von 6,5 %. In Bayern und Sachsen liegt der Satz bei 3,5 %.

Problematische Situation für Haushalte mit kleinen Einkommen

Die steigende Steuerlast schreckt viele Käufer ab, auch Neubauten werden verhindert. "Gerade Haushalte mit kleinen Einkommen kommen daher immer schwerer an Immobilien", sagt IW-Wissenschaftler Michael Voigtländer. "Ziel muss es sein, Käufer zu entlasten und so die Vermögensbildung und den Neubau anzufachen", sagt Voigtländer. Damit den Ländern dennoch ihre wichtigen Einnahmen nicht wegbrechen, sollte die Grunderwerbsteuer gezielt reformiert werden. Als Vorbild können die europäischen Nachbarn dienen, zeigt die IW-Studie.

Niederlande und Großbritannien  als Vorbild für eine Reform der Grunderwerbsteuer

Für private Neubauten könnte die Steuer entweder ganz entfallen – wie in den Niederlanden – oder pauschal auf zum Beispiel 1 % sinken. Bislang werden Bauherren steuerlich doppelt belastet, da für die Bauarbeiten zudem Mehrwertsteuern anfallen – die Steuerlast kann so auf mehr als 20 % steigen. Um private Haushalte auch beim Wohneigentumskauf zu entlasten, könnte die Politik zudem ein Stufenmodel nach britischem Vorbild einführen. In Großbritannien steigt mit zunehmendem Preis der Immobilien auch die Steuer, bis 125..000 EUR ist allerdings keine Grunderwerbsteuer fällig. "Menschen mit weniger Geld könnten so leichter Wohneigentum kaufen", erklärt Voigtländer.

Auch für den Kauf mehrerer Wohnungen sehen die IW-Ökonomen Reformbedarf. Hier sollte sich der Steuersatz nach dem Durchschnittspreis der Wohnungen richten – statt nach dem Gesamtwert des Portfolios. Dies würde Anreize setzen, Wohnungen direkt zu verkaufen, anstatt diese über Unternehmensbeteiligungen – die so genannten Share Deals – anzubieten.

IW Köln, Pressemitteilung v. 19.10.2017

Schlagworte zum Thema:  Grunderwerbsteuer, Steuerpolitik