Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

Bei der Grundsteuerreform will Nordrhein-Westfalen die Länder-Öffnungsklausel nicht nutzen, sondern das Bundesmodell komplett übernehmen.

In einer Pressemitteilung v. 6.5.2021 weist Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen in Nordrhein-Westfalen, darauf hin, dass die Landesregierung das Modell mit der maximal möglichen Bürgerfreundlichkeit umsetzen und die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer intensiv bei ihrer Steuererklärung unterstützen werde.

Bisherige Regelung verfassungswidrig

2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Sachsen, Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben bereits eigene Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht. Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen wollen das Bundesmodell komplett übernehmen. Das Saarland will das Bundesmodell weitgehend übernehmen - von der Öffnungklausel für die Bundesländer soll hier aber trotzdem Gebrauch gemacht werden.

Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.

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