Hamburg legt eigenes Grundsteuermodell vor
Ziel sei, Verwerfungen am Wohnungsmarkt zu vermeiden, der Verdrängung angestammter Bewohner entgegenzuwirken und eine Mehrbelastung der Steuerzahler zu vermieden, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag bei Vorstellung der Eckpunkte.
Einteilung in "normale" und "gute" Wohnlagen
Seinen Plänen zufolge soll unabhängig von der Nutzung die Grundstücksfläche mit 0,02 Euro und die Gebäudefläche mit 0,40 Euro je Quadratmeter bewertet werden. Wohnanlagen sollen steuerlich begünstigt werden. Zur Berechnung der Lage orientiere man sich am Hamburger Mietspiegel, der die Grundstücke in "normale" und "gute" Wohnlagen einteilt.
Spekulation verhindern
Spekulation mit leeren Grundstücken soll mit der "Grundsteuer C" verhindert werden: für brachliegende Grundstücke, für die eine Baugenehmigung vorliegt, soll ein höherer Hebesatz berechnet werden. "Jeder hat jetzt fünf Jahre Zeit, sich einen Bebauungsplan für sein Grundstück zu überlegen", sagte Dressel.
Bisherige Regelung verfassungswidrig
2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Vor Hamburg hat bereits Baden-Württemberg am 28.7.2020 den Entwurf eines Landesgrundsteuergesetzes auf den Weg gebracht.
Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher, zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.442
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
2.4144
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.197459
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
839
-
E-Rechnung
7759
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5941
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
5823
-
Steueränderungen 2026
571
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
459
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
427
-
Bunderats-Finanzausschuss fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
24.02.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026
-
Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU
20.02.2026
-
Omnibus-Paket zur Besteuerung
19.02.2026
-
Linnemann will Schwelle für Spitzensteuersatz verschieben
17.02.2026
-
BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung
17.02.2026
-
DStV fordert Befreiung von Meldepflichten für Steuerberater
12.02.2026
-
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
11.02.2026
-
Was eine Vermögensteuer bringen könnte
11.02.2026
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
11.02.20264