Grundsteuerreform im Saarland
In einer Mitteilung vom 17.12.2020 des Ministeriums für Finanzen und Europa wird von einer ausgewogene Lastenverteilung bei Grundsteuerreform gesprochen. Während das Bundesmodell weiterhin eine Besteuerung des Grundbesitzes nach der Werterelation von Grundstücken und Gebäuden zum Ziel habe, stellten Länder wie Bayern zukünftig maßgeblich auf feste Werte für Grundstücks- und Gebäudeflächen ab. Die Wertigkeiten blieben dabei ganz oder teilweise unbeachtlich.
Dazu sagte Finanzminister Peter Strobel: "Indem wir uns am Bundesmodell orientieren, wird es weiterhin eine wertbasierte Besteuerung geben. Es wäre weder fair noch sachgerecht, wenn der Quadratmeter in einfachen Lagen genauso hoch besteuert werden sollte wie in Toplagen."
Öffnungsklausel: Differenzierung bei Steuermesszahlen
Mit der Nutzung der Öffnungsklausel soll bei der Besteuerung des Grundvermögens im Bereich der Steuermesszahlen eine Differenzierung nach Grundstücksarten vorgenommen werden. Dadurch werde die durch das Bundesmodell zu erwartende Mehrbelastung für bestimmte Grundstücksarten reguliert. „Mit landesspezifischen Messzahlen können wir auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren. Wir vermindern den Regulierungsbedarf der Kommunen durch Anpassung der Hebesätze. Außerdem fördern wir die für das Gelingen des Reformvorhabens unerlässliche Akzeptanz unter den Steuerzahlern“, so der Finanzminister.
Bisherige Regelung verfassungswidrig
2018 wurde die bisherige Regelung der Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. 2025 muss die Berechnung auf neuer Grundlage erfolgen. Im Bundesmodell ermöglicht eine Öffnungsklausel den Ländern, eigene Wege bei der Grundsteuer zu gehen. Vor dem Saarland haben bereits Sachsen, Hamburg und Baden-Württemberg eigene Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht.
Tipp der Redaktion: Mit einem neuen GrStG-Kommentar von Michael Roscher , zunächst als "Erstkommentierung zum reformierten Grundsteuergesetzes mit Bewertungsrecht", verschaffen Sie sich rasch einen fundierten Überblick über die Grundsteuerreform des Bundes.
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
444459
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
424
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3964
-
E-Rechnung
3809
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3223
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
2722
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
222
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
195
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1921
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
152
-
19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer
07.08.2026
-
Krypto-Anleger verharren im Dauerfrost
05.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
27.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026