Gesetzliche Grundlage
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde zugleich auch die Rechtsgrundlage für eine Verordnung geschaffen, welche die neuen Anforderungen in puncto Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Systeme präzisieren soll. Diese Rechtsverordnung wurde vom BMF erarbeitet und ist am 7.7.2017 vom Bundesrat beschlossen worden.
Nachfolgend wird ein Überblick über den Inhalt dieser Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (kurz: KassenSichV) gegeben.
Inhalt der KassenSichV
Die mit dem Kassengesetz im neuen § 146a AO geregelten, deutlich erhöhten Sicherheitsanforderungen für elektronische Kassenaufzeichnungssysteme werden mit der nun beschlossenen KassenSichV konkretisiert. Ziel ist es, den Finanzämtern die Prüfung der digitalen Grundaufzeichnungen der Steuerpflichtigen zu erleichtern und einen Missbrauch bzw. Betrug zu verhindern. Dazu regelt die Verordnung
- welche Aufzeichnungssysteme unter die neue Regelung fallen,
- wann und wie die geforderte Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung zu erfolgen hat,
- in welcher Weise eine Speicherung dieser Grundaufzeichnungen erfolgen muss,
- welche Anforderungen an die sog. einheitliche digitale Schnittstelle bestehen, damit ein reibungsloser Datenexport an die Finanzbehörden möglich wird,
- ferner die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung sowie an den auszustellenden Beleg und
- schließlich auch die Kosten der erforderlichen Zertifizierung.
Die Verordnung wird am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Entschließung des Bundesrats
Der Bundesrat hat zwar der KassenSichV zugestimmt, ist jedoch mit den neuen Anforderungen und Regelungen zur Kassensicherheit nicht vollauf zufrieden. Insbesondere kann die Wirksamkeit der Änderungen erst vollständig eingeschätzt werden, wenn die noch ausstehenden Technischen Richtlinien und Schutzprofile bekannt sind. Diese wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) noch zusammen mit dem BMF erstellen.
Die Bundesländer haben deshalb eine Entschließung gefasst, in welcher die aus ihrer Sicht noch bestehenden Mängel dargestellt sind. Auch wird weiterhin ein zu geringer Manipulationsschutz in allen bargeldintensiven Branchen gesehen; so sollten z. B. auch Geld- und Warenspielgeräte einbezogen werden. Es wird deshalb eine baldige Überprüfung der jetzigen Regeln und erforderlichenfalls eine Nachbesserung gefordert.
Franz Neuser
Tue Oct 10 15:08:30 CEST 2017 Tue Oct 10 15:08:30 CEST 2017
Das Gesetz ist am 28.12.2016 in Kraft getreten. Dies ist der Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl 2016 I S. 3152). Es wird aber erstmals für Kalenderjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2019 beginnen.Dies stellt eine Änderung gegenüber dem Referentenentwurf dar. Die neuen Regeln werden für die Zeit nach dem Kalenderjahr 2018 gelten; bisher war eine erstmalige Anwendung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2018 beginnen, vorgesehen. UND WAS BEDEUTET DAS JETZT? Ab 01.01.2019 oder 01.01.2020????
Frank Holst
Wed Oct 11 07:48:11 CEST 2017 Wed Oct 11 07:48:11 CEST 2017
Sehr geehrter Herr Neuser,
besten Dank für den Hinweis. Es muss natürlich heißen: "Die neuen Regeln werden für die Zeit nach dem Kalenderjahr 2019 gelten". Wie haben das jetzt im Beitrag korrigiert.
MfG, Frank Holst, Haufe Online-Redaktion