Gemeinnützige Sportverbände steuerlich wie Sportvereine behandeln
Die Pläne zur zur Änderung der Abgabenordnung will Hamburg laut der entsprechenden Mitteilung in die nächste Sitzung des Finanzausschusses im Bundesrat einbringen.
Beitrag zur Förderung des Breitensports
Bislang sehe § 67a AO nur die Förderung von gemeinnützigen Sportvereinen vor, wenn diese aktiven Sportlern durch organisatorische Maßnahmen ermöglichen, Sport zu treiben. Die Organisationsleistungen eines gemeinnützigen Sportverbandes gehörten hingegen nach Gesetz und Rechtsprechung nicht dazu. Die Gesetzesinitiative soll die aus Sicht des Sports und des Senats bestehende Ungleichbehandlung beenden und einen weiteren Beitrag zur Förderung des Breitensports leisten.
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